Mindeststudienleistung hinuntergeschraubt

Universität Wien, Hauptgebäude
Nur noch 24 ECTS-Punkte in zwei Jahren zu erbringen. Das bedeutet das Fünffache der Mindeststudienzeit.

ÖVP und Grüne haben sich auf die Einführung einer Mindeststudienleistung für ab dem Wintersemester 2021 neuzugelassene Studenten geeinigt. Statt der ursprünglich geplanten 16 ECTS-Punkte pro Studienjahr sollen nun aber nur 24 ECTS-Punkte in einem Durchrechnungszeitraum von zwei Jahren erbracht werden müssen, berichtete der Online-Standard. Schafft man dies nicht, erlischt die Zulassung für dieses Studium.

Am konkreten Entwurf der Novelle zum Universitätsgesetz (UG) werde aber noch gearbeitet, hieß es weiter. "Diese ist noch in finaler Abstimmung." Die Novelle soll in dieser oder in der kommenden Woche in Begutachtung gehen.

Zunächst war vorgesehen, dass Studienanfänger jährlich 16 ECTS-Punkte absolvieren müssen, bis sie insgesamt 100 ECTS-Punkte erreicht haben. Sonst würde ihre Zulassung in jenem Studium, in dem sie das nicht geschafft haben, erlöschen. Dagegen protestierten sowohl Studenten- als auch andere Hochschulvertreter. Mit dem Kompromiss sinkt die im Schnitt pro Studienjahr zu erbringende Leistung, außerdem kann ein "schwaches" Jahr mit einem stärkeren kompensiert werden.

Zur Orientierung: Die Studienpläne sind so konzipiert, dass mit 60 absolvierten ECTS-Punkten pro Studienjahr das jeweilige Studium in Mindeststudienzeit abgeschlossen wird. Für den Abschluss eines Bachelor-Studiums sind 180 ECTS nötig. Studiert man somit in der gerade noch zulässigen Geschwindigkeit von 24 ECTS binnen zwei Jahren, würde man für einen Abschluss 15 Jahre brauchen. Das ist das Fünffache der Mindeststudienzeit.

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