Mindestsicherung: Türkis-Blau wartet auf das Höchstgericht

Mindestsicherung: Türkis-Blau wartet auf das Höchstgericht
Die rechtlich heikle Sozialhilfe-Kürzung soll nun doch erst nach dem nahenden VfGH-Entscheid erfolgen.

Es ist eine der prestigeträchtigsten Reformen dieser Bundesregierung: Wer noch nicht „ins System eingezahlt hat“, so der türkis-blaue Leitspruch, soll künftig auch weniger Sozialleistungen bekommen. Mit anderen Worten: weniger Mindestsicherung für Ausländer. Im Mai einigten sich ÖVP und FPÖ schließlich auf eine schrittweise Kürzung für kinderreiche Familien und Bezieher, die kaum Deutsch sprechen. Die Idee dahinter: Damit sollen die vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) für unzulässig erklärten generellen Kürzungen für Ausländer und der Deckel für Familien durch die Hintertür geschehen. Eigentlich wollte Türkis-Blau diese Kürzung noch vor dem Sommer in ein Gesetz gießen.

Zuletzt wähnten sich ÖVP und FPÖ „auf der Zielgeraden“, wie beide Parteien unisono erklärten – am Montag folgte dann in einer Verhandlungsrunde allerdings eine Planänderung: Man wolle nun doch noch mit dem Gesetz warten, bis der VfGH die Prüfung der Modelle aus Oberösterreich und dem Burgenland abgeschlossen hat. Der Grund: Diese Regelungen ähneln der türkis-blauen in Teilen frappant – und ein Kippen der Kürzungen gilt Experten zufolge als sehr wahrscheinlich. Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) prüft momentan Oberösterreichs Modell.

Mit der neuen Vorgehensweise wollen die Regierungsparteien verhindern, dass man ein Gesetz in Begutachtung schickt, das wenig später für ungültig erklärt wird. Das geplante Datum für das Inkrafttreten der Reform – Jänner 2019 – wackelt nun laut Koalitionskreisen.

Denn wann genau der VfGH entscheidet, ist derzeit nicht klar. Nur so viel: Wird die Materie nicht in die nächste Session der Höchstrichter verschoben, dürfe man Insidern zufolge mit einem Erkenntnis in den kommenden Wochen rechnen.

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