Mindestsicherung: FPÖ will Inländer noch besser stellen

Mindestsicherung: FPÖ will Inländer noch besser stellen
Kommende Woche werden letzte Details ausverhandelt. Fix ist: Kein Vermögenszugriff bei Aufstockern.

Angekündigt ist sie schon lange. Bei der ersten Regierungsklausur im Jänner wurden bereits erste Details der „ Mindestsicherung neu“ von Türkis-Blau vorgestellt.

Bei der zweiten Klausur Ende Mai einigte man sich auf einen konkreten Plan, der für heftige Kritik sorgte: Vorgesehen sind künftig 863,04 Euro Mindestsicherung. Zudem werden Großfamilien niedrigere Bezüge lukrieren und für Ausländer wird es überhaupt schwieriger, die volle Mindestsicherung zu erhalten.

Jetzt, fast zehn Monate nach der ersten Ankündigung, soll der Sack für die „Mindestsicherung neu“ endlich zugemacht werden.

Im Fokus steht die österreichweite Vereinheitlichung der Mindestsicherung. In den kommenden Tagen werden die Regierungskoordinatoren Gernot Blümel (ÖVP) und Norbert Hofer ( FPÖ) mit Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) die letzten Details ausverhandeln. Auch FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache soll dabei sein.

Heikles Terrain

Der wichtigste Prüfstein wird sein, ob die Änderungen auch vor dem Verfassungsgerichtshof halten. Denn die Regierung plant eine versteckte Besserstellung der Österreicher gegenüber den Asylberechtigten. Die Crux an der Sache: Eine Schlechterstellung würde gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen – also heikles juristisches Terrain.

Ein viel kritisierter Punkt war bisher, den Bezug der Mindestsicherung an das Deutsch-Niveau zu koppeln. Nur wer Deutschkenntnisse auf Niveau B1 oder Englischkenntnisse auf dem Niveau C1 vorweisen kann, lukriert die volle Mindestsicherung – sonst gibt es einen kräftigeren Abzug. Die Differenz wird in Sprachkurse investiert, um die Deutschkenntnisse zu verbessern. Das scheint nun das bevorzugte Modell zu sein, hört man.

Nachgedacht wird bei den Freiheitlichen auch darüber, ob es beim Vermögenszugriff, der bei der Mindestsicherung üblich ist, Ausnahmen geben kann. Etwa bei „Aufstockern“, die zwar ein Erwerbseinkommen haben, aber so wenig verdienen, dass sie die Mindestsicherung benötigen, um auf Einkünfte von 837, 76 bzw. 1256, 64 Euro im Monat zu kommen.

Arbeitsanreiz

„In diesem Fall wird auch auf das Vermögen zugegriffen. Das ist aber keine Motivation für den Betroffenen, im Erwerbsleben zu bleiben. Denn für den Betroffenen macht es keinen Unterschied, ob er voller oder nur teilweiser Mindestsicherungsbezieher ist. Wir wollen damit einen Anreiz setzen, dass die Menschen im Arbeitsprozess bleiben“, heißt es aus Regierungskreisen.

Bei den Familien bleibt man dabei, dass es statt des Deckels von 1500 Euro zu einem Einschleif-Modell kommt, wo schon ab dem ersten Kind die Zuschläge gesenkt werden (minus 25 Prozent für das erste Kind, minus 15 Prozent für das zweite Kind und ab dem dritten Kind fünf Prozent).

An der Notstandshilfe wird heuer nichts geändert. Erst 2019 will Türkis-blau diese Versicherungsleistung reformieren.

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