Millionenklage gegen Kulterer abgewiesen

Ein Mann mit grauem Haar und einer Armbanduhr hält seine Hand an die Stirn.
Im Schadenersatzprozess gegen den Ex-Hypo-Chef und zehn weitere Beschuldigte - es ging um 48 Millionen € - hat die Bank vorerst das Nachsehen.

Die Kärntner Hypo Alpe Adria Bank hat im Schadenersatzprozess gegen Ex-Hypo Chef Wolfgang Kulterer und elf weitere Beklagte am Handelsgericht Wien eine herbe Teilniederlage erlitten: Richter Oliver Götsch hat die 48-Mio.-Euro Klage in der Verhandlung am Dienstag teilweise abgewiesen.

Seiner Ansicht nach hat die Klägerin die behaupteten Schäden aus Kreditausfällen nicht schlüssig nachweisen können. Damit wäre rund die Hälfte der eingeklagten Schadenssumme weg, denn die Hypo klagt auch Dividendenschäden ein. Hypo-Rechtsanwalt Markus Fellner hat gegenüber Medien eine Berufung gegen die erstinstanzliche "mutige" Entscheidung des Richters angekündigt.

Schon am ersten Verhandlungstag Ende Jänner hatte Götsch Bedenken gegen die Schlüssigkeit der Klage geäußert. Heute sagte er, dass es der klagenden Partei nicht gelungen sei, die Schlüssigkeit nachzuweisen.

Vorzugsaktien-Deal

Eingeklagt werden Schäden, die der Hypo aus dem ersten Vorzugsaktien-Deal 2004 entstanden sein sollen. Laut Klage begehrt die Hypo von den zwölf Beklagten 37 Mio. Euro samt 4 Prozent Zinsen seit 26. August 2011. Darunter fallen die rund 17,25 Mio. Euro ausgeschütteten Vorzugsdividenden sowie weitere Folgeschäden aus Kreditausfällen (über 19 Mio. Euro).

Darüber hinaus will die Hypo, dass das Gericht weitere Schäden im Ausmaß von 11 Mio. Euro feststellt, weil unter anderem die Bank eine Rückstellung von 10 Mio. Euro an Strafzinsen vorgenommen hat, die ihr wegen einer Eigenmittelunterschreitung infolge des Vorzugsaktien-Deals drohten. Somit kommt die Kärntner Hypo auf eine Schadenssumme von 48 Mio. Euro.

Mit dem Teilurteil, das schriftlich ergehen wird, vertagte Richter Götsch die Verhandlung auf unbestimmte Zeit. Eine Fortsetzung des Verfahrens dürfte es erst nach einer abschließenden Entscheidung im möglichen Instanzenzug über das Teilurteil geben. Derzeit bleibt ein Schadensbetrag von rund 17 Mio. Euro (Dividendenschaden) sowie ein noch zu bestimmbarer Teil des Feststellungsbegehrens offen.

 

Hypo kämpft weiter

Nach der Teilabweisung hat die Hypo nachmittags betont, dass "überwiegende Teile der Klage in Höhe von rund 28 Mio. Euro als (vom Gericht, Anm.) schlüssig anerkannt" worden sind. Das sei in Sachen des 17,25 Mio. Euro hohen Schadens wegen der "Vorzugsaktienkonstruktion" und bei weiteren Klagebegehren in Höhe von rund 10 Mio. Euro der Fall, hieß es in einer Aussendung.

Aber: "Ohne das ausstehende Teilurteil vorwegzunehmen", will die Bank ihre Ansicht, "dass die Bestimmungen des österreichischen Bankwesengesetzes über die Beschränkung des Risikos bei Krediten, über Sicherheiten und die Einhaltung der Mindesteigenmittel nicht dem Schutz der Bank vor Missbrauch durch ihre Organe dienen sollen, eingehend prüfen und weitere rechtliche Schritte zur bestmöglichen Wahrung der Interessen der Bank setzen".

In "Missachtung dieser beschränkenden Bestimmungen" sei der Bank "erheblicher Schaden entstanden". Dieser sei Mitgrund für die spätere Notverstaatlichung "und die damit verbundene Belastung der Steuerzahler". Daher werde die Hypo weiter diesen Schaden und die Ausfälle aus Kreditengagements, "die erst durch die Vorzugsaktienkonstruktion und das damit erhöht ausgewiesenen Eigenkapital ermöglicht wurden", von den Beklagten zurückfordern.

Mehr zum Thema

  • Hintergrund

  • Hintergrund

Kommentare