Telekom soll Spanien-Flug für KHG gezahlt haben

Ein Mann im Anzug gestikuliert mit offenen Händen.
Über Umwege soll die Telekom für einen Business-Jet-Flug des Ex-Ministers aufgekommen sein.

Der nächste Akt in Affäre rund um die Telekom: Wie das Magazin profil in seiner kommenden Ausgabe berichtet, soll das Telekommunikationsunternehmen Karl-Heinz Grasser einen Flug in den Golfurlaub gezahlt haben: Der ehemalige Finanzminister soll im März 2004 neben Walter Meischberger, dem Immobilienkaufmann Ernst Karl Plech und dem damaligen Telekom-Manager Rudolf Fischer an einem Golfausflug ins spanische San Sebastián teilgenommen haben. Die Kosten für den Heimflug – man kam in einem gecharterten Business-Jet retour, der 9950 Euro kostete - beglich allerdings die Telekom Austria.

Terroranschlag

Geplant scheint das nicht gewesen zu sein: Die drei Urlauber hatten ursprünglich Linienflüge hin und zurück gebucht und diese auch individuell bezahlt. Während des Aufenthalts war Madrid allerdings Schauplatz von Terroranschlägen gewesen – dies habe die Gruppe zur vorzeitigen Abreise bewogen, so profil. Und da keine Umbuchungen möglich gewesen seien, soll ein leerer Business-Jet des Wiener Bedarfsflugunternehmens Jetalliance nach Bilbao bestellt worden sein.

9950 Euro habe dies schlussendlich gekostet. Den Betrag habe Walter Meischbergers damalige Agentur „ ZehnVierzig“ mit der Jetalliance verrechnet und später an Peter Hocheggers Valora AG weiterfakturiert, so die Erkenntnisse des Gerichtssachverständigen Matthias Kopetzky im profil – die Valora jedoch wurde aus Telekom-Geldern gespeist.

Keine Erinnerung

Schon vor fünf Jahren soll Walter Meischberger dazu befragt worden sein, laut profil habe er damals aber Grassers Anwesenheit verschwiegen. Dessen Anwalt Manfred Ainedter wird dazu folgendermaßen zitiert: „Die Reise gab es, jeder Teilnehmer hat diese privat gebucht und auch bezahlt. Nach den Terroranschlägen wollte aber einer der Herren unbedingt vorzeitig abreisen, daher der Transfer im Charter.“ Wer die Rechnung für den Rückflug schlussendlich bezahlt habe, wisse sein Mandant zehn Jahre danach aber nicht mehr.

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