Mangel an Bewerbungen für den Weisungsrat
Beim Weisungsrat des Justizministers, der mit 1. Jänner 2016 seine Arbeit aufnehmen soll, gibt es Startschwierigkeiten. Laut Standard enthält der vom Ministerrat beschlossene Besetzungsvorschlag zu wenige Kandidaten - nämlich vier statt acht, was dem Bundespräsidenten die Auswahlmöglichkeit nimmt. Im Justizministerium fühlt man sich unzuständig.
Tatsächlich ist für die Vorauswahl der Mitglieder - als Vorsitzender steht laut Gesetz automatisch der Generalprokurator fest - nicht das Ministerium, sondern der Rechtsschutzbeauftragte der Justiz zuständig, unter Einbindung der Präsidenten der Höchstgerichte. Über diesen Weg landet der Vorschlag bei der Bundesregierung - und dann ist der Bundespräsident am Zug. Er ernennt die Mitglieder (plus Stellvertreter) für sieben Jahre.
Liste unvollständig
Das Problem: Dem Vernehmen nach haben sich nicht genügend Kandidaten für eine acht Personen umfassende Liste gemeldet. Gesucht wurden "unabhängige Experten mit langjähriger Erfahrung im Straf-und Strafprozessrecht". Es sollen sich Ex-Generalprokurator Walter Presslauer und als dessen Stellvertreter der derzeitige Verfahrensrichter des parlamentarischen Hypo-U-Ausschusses, Walter Pilgermair auf der Liste der Bundesregierung befinden. Seitens der Wissenschaft sollen der Wiener Strafrechtsprofessor Helmut Fuchs und, als Vize, seine Professorenkollegin Susanne Reindl-Krauskopf nominiert sein.
Aus der Präsidentschaftskanzlei war laut Standard zu hören, Bundespräsident Heinz Fischer könnte zwar auf Auswahlmöglichkeit bestehen. Es gebe aber nicht näher definierte "Ideen für Auswege".
Der Weisungsrat wird den Minister bei der Erteilung von Weisungen und bei Strafsachen gegen oberste Organe beraten. Zudem kann der Minister ihn bei öffentlichkeitswirksamen Causen und bei einer möglichen Befangenheit befassen.
Kommentare