Van der Bellen beauftragt Straflandesgericht zur Aktensicherung bei Blümel

Van der Bellen beauftragt Straflandesgericht zur Aktensicherung bei Blümel
Der Bundespräsident ordnet die Exekution des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes an. Ein noch nie dagewesener Präzedenzfall in der Zweiten Republik.

Bundespräsident Alexander Van der Bellen gab heute, 18.00 Uhr, in der Präsidentschaftskanzlei ein Medienstatement zur aktuellen Stellungnahme des Verfassungsgerichtshofs ab. Dieser sieht die Zuständigkeit für die - von der Opposition gewünschte - Exekution der Aktenlieferungen von Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) an den Ibiza-U-Ausschuss wie berichtet nicht bei sich, sondern bei Van der Bellen. 

"Die einen sagen das, die anderen sagen das": So fasst Bundespräsident Van der Bellen das Dilemma, vor dem er derzeit steht, zusammen.

Es geht um die zentrale Frage, ob Finanzminister Gernot Blümel alle erforderlichen Akten an den U-Ausschuss des Parlaments geliefert hat - oder nicht.

"Ich bin kein Hellseher, ich weiß das nicht", sagt Van der Bellen. 

Und dafür wird Van der Bellen morgen, Donnerstag, das Wiener Straflandesgericht beauftragen, die Durchsetzung anzuordnen. Dabei betont das Staatsoberhaupt, dass es sich nicht um ein Strafverfahren handelt.

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