Kulterer wegen Untreue verurteilt

Ein Mann im Anzug mit grauem Haar blickt nach unten.
Hypo-Prozess: Unerwartetes Urteil für Ex-Hypo-Chef Wolfgang Kulterer: Dreieinhalb Jahre Haft – aber noch nicht rechtskräftig.

Eigentlich hatten viele Beobachter Freisprüche für die Angeklagten erwartet, doch es kam anders. Mit mehrjährigen Haftstrafen für alle vier Angeklagten ist am Donnerstag am Kärntner Landesgericht der Hypo-Prozess um einen Vorzugsaktiendeal aus dem Jahr 2004 zu Ende gegangen. Konkret: Dreieinhalb Jahre unbedingte Haftstrafe für den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Hypo-Alpe-Adria-Bank, Wolfgang Kulterer, vier Jahre für seinen seinerzeitigen Vize, Günter Striedinger. Außerdem: Viereinhalb Jahre für den Ex-Hypo-Steuerberater Hermann Gabriel sowie vier Jahre für Ex-Hypo-Anwalt Gerhard Kucher.

Die Angeklagten wurden wegen Untreue verurteilt, die Schadenssumme wird mit knapp 5,5 Mio. Euro beziffert. Bei der Strafbemessung kam Kulterer deshalb am niedrigsten weg, weil, so Richterin Sabine Roßmann, er der einzige war, bei dem nachweislich kein Mittelzufluss in seinem Nahbereich zu registrieren gewesen sei.

Bei Kulterer und seinem Vize Striedinger sei allerdings erschwerend dazu gekommen, dass sie 2008 schon wegen Bilanzfälschung verurteilt worden sind, sagte die Richterin. Hermann Gabriel, der die gesamte Eigenmittel-Konstruktion erfunden hatte, erhielt dafür auch die höchste Strafe.

Berufung

Die Urteile sind aber noch nicht rechtskräftig. Die Verurteilten meldeten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Kommentare gab es aber keine: Sie verließen nach den Schuldsprüchen mehr oder weniger fluchtartig das Gericht in Klagenfurt.

Richterin Roßmann und der Schöffensenat hatten sich der Ansicht von Gerichts-Gutachter Karl Hengstberger angeschlossen, wonach die Verurteilten Eigenkapitalaufnahme vorgetäuscht und die Bank damit geschädigt hätten. In ihrer Begründung des Urteils bezeichnete sie das „Eigenkapitalkonstrukt" als „vorbereitetes Karussell", das mit Absicht in Liechtenstein errichtet worden sei. Um die Geldflüsse zu verschleiern, habe man sich hinter dem Liechtensteiner Bankgeheimnis versteckt. 5,5 Millionen Euro an Schaden sei der Bank entstanden. Im gesamten Akt sei nichts von Rückzahlungen der Kredite zu finden. Diese Kredite hatten Gabriel und Kucher bei der Hypo Liechtenstein aufgenommen, um die Hypo-Leasing-Aktien zu kaufen.

Verteidigung

„Es gab weder Vorabsprachen noch Verschleierungen, wie es der Sachverständige behauptet. Es gibt weder die subjektive noch die objektive Tatseite, wie es das Strafgesetzbuch vorsieht", warf Mathias Bräuschl, Gabriels Verteidiger ein. Anwalt Michael Rohregger (für Kucher), Norbert Wess (für Striedinger) und Ferdinand Lanker (für Kulterer) bestritten sowohl einen Schaden für die Bank als auch den Vorsatz einer Schädigung durch ihre Mandanten. Weiters waren sie sich die Verteidiger einig: Die Konstruktion für das Lukrieren von Eigenmittel sei „rechtlich zulässig" gewesen und habe der Bank hohe Erträge gebracht.

Andere Banken würden auf ähnliche Weise Eigenmittel lukrieren, sagten die Anwälte von Kulterer & Co, was die Richterin jedoch gar nicht beeindruckte. Wenn jemand anderer in einer Tempo-100-Zone 130 fahre, dürfe man das deshalb ebenso wenig tun, brachte sie ein praktisches Beispiel.

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