Kloibmüller: Streit um Amtsverschwiegenheit
Darf der Kabinettschef des Innenministeriums eine vertrauliche eMail delikaten Inhalts an einen externen Berater weiterleiten, der ebenfalls der Verschwiegenheitspflicht unterliegt? An ebendieser Frage scheiden sich nicht nur die politischen, sondern auch die juristischen Geister in der Causa Kloibmüller, gegen den die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch und Geheimnisverrat ermittelt. Der Verfassungsexperte Heinz Mayer erklärt nun: "Nein, das darf er nicht." Und vertritt damit eine andere Auffassung als Kloibmüllers Anwalt.
Zur Vorgeschichte
Beamte des Innenministeriums eine eMail vom Leiter des Bundeskriminalamts: Beim Räumen eines Staatsanwalts-Büros seien brisante Unterlagen über Ermittlungen zum Komplex Constantia aufgetaucht. Kabinettschef Kloibmüller erkennt dringenden Beratungsbedarf für seine Ministerin (damals noch Maria Fekter) - und leitet die Mail an den externen Strategieberater Christoph Ulmer (Ex-Kabinettschef im Ministerium) weiter. Mit
Ulmer unterhält das Innenministerium seit 2009 eine vertragliche Beziehung, laut der Ulmer ebenfalls zur Verschwiegenheit verpflichtet ist.
Rechtsprofessor Mayer meint allerdings gegenüber dem KURIER: "Es ist nicht erkennbar, wozu ein Krisenmanager Ermittlungsergebnisse kennen muss. Dazu hat ein Minister die Bürokratie." Man dürfe das Amtsgeheimnis nicht aushebeln, indem man einen Berater bestelle, dem man alles erzähle. Mayer: "Man darf vertrauliche Informationen überdies nur an Beamte weitergeben, die unmittelbar damit zu tun haben. Und der Ministerin."
Rechtsmeinung gegen Rechtsmeinung
Somit prallt Rechtsmeinung auf Rechtsmeinung. Denn Kloibmüllers Anwalt hatte am Freitag erklärt, nach herrschender Rechtssprechung scheide das Delikt der Verschwiegenheitsverletzung aus, "da die Weiterleitung der Mail an eine Person erfolgte, die ebenso der Verschwiegenheit unterliegt".
Unterzeichnet wurde der Berater-Vertrag mit Ulmer übrigens von Sektionschef Franz Einzinger. Dieser sagt: "Ein Vertrag, der die persönliche Beratung der Ministerin beinhaltet, setzt ein besonderes Vertrauensverhältnis voraus und ist besonders heikel." Entsprechend intensiv sei der Kontrakt deshalb von den Vergaberechts-Experten geprüft worden. Einzinger: "Formal ist alles korrekt", Verschwiegenheitsklauseln seien üblich. Auch in anderen Ressorts gebe es solche Verträge.
Die Bewertung obliegt nun dem Staatsanwalt.
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