Kinderbetreuung: Länder verfehlen Quote

Der Rechnungshof hat drei Bund-Länder-Vereinbarungen im Bereich der Kinderbetreuung unter die Lupe genommen und einige Vorgänge bemängelt. So seien die vorgegebenen Betreuungsquoten für Unter-Dreijährige nicht erreicht und das verpflichtende Gratiskindergartenjahr nicht qualitativ evaluiert worden.
Die Querschnittsprüfung umfasste vier Ministerien (Familien-, Finanz- und Unterrichtsministerium, Bundeskanzleramt), die zwei Länder Niederösterreich und Steiermark sowie die Gemeinden Korneuburg und Leoben. Konkret ging es um drei Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern: Jene zum Ausbau der Kinderbetreuung 2008 und 2011 sowie jene zum verpflichtenden, kostenlosen Kindergartenjahr für alle Fünfjährigen.
"Barcelona"-Ziel
Die Kinderbetreuungsquoten für die Kleinsten sind von 2008 bis 2011 sowohl in den beiden Ländern als auch österreichweit "deutlich angestiegen", vermerkt der Rechnungshof. Die eigentlich schon für das Jahr 2010 vorgesehene Quote von 33 Prozent ("Barcelona-Ziel") war bis 2011 aber weder in Niederösterreich (21,2 Prozent) noch in der Steiermark (10 Prozent) oder österreichweit (19,7 Prozent) erreicht.
Durch die Einführung des verpflichtenden, kostenlosen Kindergartenjahres ist die Betreuungsquote der Fünfjährigen zwar österreichweit um rund 2,5 Prozentpunkte auf rund 96,4 Prozent (2010/2011) gestiegen. Dieser Anstieg sei aber im Hinblick auf die bereits bestehende hohe Betreuungsquote, das jährlich dafür aufgewendete Finanzvolumen von 70 Mio. Euro und die eingeführte Besuchspflicht "gering" gewesen. Außerdem verwies der RH darauf, dass die Maßnahme auch aktuell bis 2015 befristet ist, die Weiterführung und Finanzierung also weiterhin offen sei.
Evaluierung
Kritisiert wurde vom Rechnungshof weiters, dass man zwar budgetär mit 12 Mio. Euro großzügig für eine Evaluierung des verpflichtenden Gratiskindergartenjahres vorgesorgt habe, es bisher aber "keine konkreten Maßnahmen für seine qualitative Bewertung" gegeben habe. Es sei bisher ausschließlich quantitativ evaluiert worden, aber nicht, inwiefern sich Bildungsmöglichkeiten und Startchancen unabhängig von der sozioökonomischen Herkunft verbesserten.
In Sachen Ausbau der Kinderbetreuung wäre die Zielerreichung der Vereinbarungen 2008 und 2011 bis zu ihrem Auslaufen im Jahr 2014 kontinuierlich zu beobachten, empfahl der RH. Ein weiterer Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots sollte sich dann "primär am konkreten, regionalen Bedarf orientieren".
Abrechnung
Bemängelt wurde die Abrechnung der Mittel in der Vergangenheit: Bei der Ausbauvereinbarung 2008 und bei der Vereinbarung zum Gratiskindergarten "war die Abrechnungspraxis des Bundes darauf ausgerichtet, Rückforderungen von Bundesmitteln tunlichst zu vermeiden". So akzeptierten laut der Prüfbehörde Finanzministerium, Familienministerium und Bundeskanzleramt die von den beiden Ländern vorgelegten Verwendungsnachweise für Bundesmittel, "obwohl diese nur teilweise den Vereinbarungen entsprachen".
Generell merkte der Rechnungshof an, dass durch diese Bundeszuschüsse die "ohnehin schon komplexe Transferbeziehung" zwischen den Gebietskörperschaften noch verschärft werde.
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