Kein Verfahren wegen angeblicher Falschaussage Grassers

Karl-Heinz Grasser.
WKStA legte Anzeige nach Auftritt vor Eurofighter-U-Ausschuss mangels Anfangsverdachts zurück.

Keine strafrechtlichen Folgen hat für Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser sein Auftritt vor dem Eurofighter-Untersuchungsausschuss im vergangenen Dezember. Die Abgeordneten Peter Pilz von der Liste Jetzt und Rudolf Plessl von der SPÖ hatten Grasser wegen falscher Zeugenaussage angezeigt.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sieht aber von einem Ermittlungsverfahren ab. "Mangels Anfangsverdachts" habe man von der Einleitung eines Verfahrens abgesehen, hieß es.

Einstellungsantrag stattgegeben

Auch an einer anderen Front ereilte Grasser eine freudige Nachricht. Im Buwog-Komplex hatte das Wiener Landesgericht für Strafsachen Ende Mai einem Einstellungsantrag Grassers betreffend Ermittlungen zur Nichtdurchführung eines Einzelverkaufs der Wohnbaugesellschaften stattgegeben.

Dabei ging es um die Frage, ob Grasser die Erlösmaximierung beim Verkauf der Bundeswohnungsgesellschaften (Buwog u.a.) verabsäumt habe, indem er die Gesellschaften im Paket und nicht einzeln veräußerte. Der Beschluss sei rechtskräftig, hieß es von Grassers Anwalt.

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