Katholische und evangelische Kritik an Anti-Terror-Paket

Katholische und evangelische Kritik an Anti-Terror-Paket
Bischofskonferenz äußert Bedenken wegen Änderungen im Bekenntnisgemeinschaften-Gesetz. Strafbestimmungen in Islamgesetz für Protestanten "inadäquat".

Die beim Anti-Terror-Paket der Regierung geplanten Verschärfungen des Islamgesetzes stoßen nicht nur auf Kritik der Islamischen Glaubengemeinschaft (IGGÖ). Auch die katholische Kirche und Protestanten haben in der Begutachtung in einigen Punkten Bedenken und teils scharfe Kritik geäußert. Geplant sind unter anderem die Schaffung eines "Imame-Registers" und die Offenlegung der Finanzen von Moscheenbetreibern.

Die Bischofskonferenz befürwortet zwar, dass das Kultusamt zum Vollzug kultusrechtlicher Bestimmungen über eine ausreichende Informationsgrundlage verfügen sollte. Bedenken gibt es aber bezüglich der Formulierung im Bekenntnisgemeinschaften-Gesetz: "Die Dienststellen des Bundes haben in allen Angelegenheiten des Kultus den Bundeskanzler anzuhören, zu informieren und Unterlagen einschließlich Ermittlungsergebnisse, die der Bundeskanzler zur Vollziehung von Angelegenheiten des Kultus benötigt, zu übermitteln."

Es sei unklar, "welche Dienststellen des Bundes unter welchen Voraussetzungen, dem Bundeskanzler konkret welche Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen haben", bemängelt das Generalsekretariat der katholischen Bischofskonferenz in seiner Stellungnahme. Hier bestehe das Risiko "unvorhersehbarer und letztlich willkürlicher Entscheidungen". Auch Datenschutz-Bedenken äußert die katholische Kirche.

Harscher fällt die Kritik der evangelischen Kirchen aus. Es sei "inadäquat", dass "die Regelung des Verhältnisses zwischen Staat und Religionsgemeinschaften in Zusammenhang mit einem Anti-Terrorpaket erfolgt" und ein Staatskirchengesetz Strafbestimmungen enthalte. Außerdem kritisiert die Kirche, dass die Novelle ohne die Vertreter der Muslime erarbeitet worden sei, "was einen alarmierenden Paradigmenwechsel im Umgang des Staates mit Kirchen und Religionsgemeinschaften darstellt".

Widerstand war schon zuvor von den offiziellen Muslime-Vertretern gekommen. Die IGGÖ kritisierte "gravierende und nicht akzeptable Eingriffe in das Grundrecht auf Religionsfreiheit und in die inneren Angelegenheiten" der Glaubensvertretung. Das Islamgesetz müsse dringend von allen diskriminierenden und sicherheitsrechtlichen Aspekten befreit werden, damit es endlich funktionieren kann. IGGÖ-Präsident Ümit Vural forderte eine konsequente und strikte Trennung zwischen sicherheitspolizeilichen und religionsrechtlichen Regelungen.

Auch positive Reaktionen

Ganz anders reagierte hingegen die Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich (ALEVI). "Die ALEVI unterstützt einen Islam europäischer Prägung und will genau diesen Veränderungsprozess mitgestalten. Daher braucht es die vorgebrachten Änderungen und deren gesetzliche Regelung", heißt es in ihrer Stellungnahme, worin lediglich ein paar Formalismen im Gesetzestext beanstandet werden und die Wichtigkeit eines eigenen theologischen Studiengangs hervorgehoben wird.

Positiv zum Gesetzesentwurf hatte sich zuvor schon der renommierte Islamwissenschaftler Ednan Aslan vom Institut für islamisch-theologische Studien an der Uni Wien geäußert - und scharfe Kritik an der IGGÖ geübt.

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