Karl: Höhere Strafdrohungen bei Sex-Taten

Eine Frau mit blonden Haaren und Brille denkt nach, die Hand am Kinn.
Das Justizministerium will die Mindeststrafe für Vergewaltigung soll auf zwölf Monate anheben.

Justizministerin Beatrix Karl (V) will die Strafdrohungen für Sexualstraftaten verschärfen. Dies kündigt sie in der am Donnerstag erscheinenden Ausgabe des Nachrichtenmagazins News an. So soll etwa die Mindeststrafe für Vergewaltigung künftig zwölf statt sechs Monaten betragen. Diese und weitere Maßnahmen sollen bereits kommenden Frühling in Kraft treten. Zudem werde eine Expertengruppe eine Strafrechtsreform vorbereiten, die das Verhältnis zwischen Vermögensdelikten und Delikten gegen Leib und Leben gerade rücken soll.

Schon demnächst umsetzen will Karl neben der höhen Strafuntergrenze für Vergewaltigung auch eine höhere Höchststrafe (zehn statt fünf Jahre) bei sexuellem Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person, bei "besonders schweren Formen" soll es künftig bis zu 15 Jahre setzen.

Als Anlass für diese Initiative nannte Karl die jüngsten Debatten über "zu schnell wieder frei gekommen Sexualstraftäter" - diese "machen mich wütend und betroffen", wird sie zitiert. Zuletzt hatte die Ministerin ja auch neue Vergabekriterien für den elektronisch überwachten Hausarrest vulgo "Fußfessel" vorgestellt. Auch hier gab es Verschärfungen für Sexualstraftäter.

Ein Projekt für die nächste Legislaturperiode ist die Reform des Strafgesetzbuches, für die Karl aber schon im kommenden Jahr eine Expertengruppe einsetzen will. Diese werde das gesamte Strafgesetzbuch durchforsten, kündigt sie an.

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