"Kapitalerhöhung rechtlich in Ordnung"
Inmitten des laufenden Hypo-Prozesses über angebliche Untreue der Vorstände und einiger Käufer von Hypo-Vorzugsaktien bei der Kapitalerhöhung im Jahr 2004 lassen zwei Gutachten von renommierten Professoren der Wirtschaftsuniversität Wien (WU) aufhorchen.
„Die Kapitalerhöhung war rechtlich vollkommen in Ordnung“, erläutert Klaus Hirschler, Professor am Institut für Revision und Rechnungswesen der WU die Hauptaussage seines Gutachtens im Gespräch mit dem KURIER. Denn die Grundfrage bei Eigenkapital sei, ob die aufgebrachten Gelder der Bank zur freien Verfügung stünden. Und das sei im Fall der Hypo-Kapitalerhöhung 2004 ganz eindeutig mit „Ja“ zu beantworten.
Hirschler, der seine Expertise im Auftrag des angeklagten ehemaligen Hypo-Steuerberaters Hermann Gabriel erstellt, hat, steht mit seiner Ansicht nicht alleine da. Auch Georg Eckert, Professor für Unternehmensrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien, kommt in einer ausführlichen Stellungnahme zur Hypo-Eigenkapitalaufbringung 2004, zum klaren Schluss: Die gesamte Transaktion hat zu einer Erhöhung der Eigenmittel der Hypo geführt. Da die Kapitalerhöhung juristisch korrekt gewesen sei, könne auch kein Schaden für die Bank entstanden sein.
Haftungsprovisionen
Im Zivilrechtsstreit um ausstehende Haftungsprovisionen in Millionenhöhe zwischen dem Land Kärnten und der Hypo Alpe Adria konnte das Land einen ersten juristischen Erfolg erzielen. Wie am Dienstag bekannt wurde, wurden die Hypo Bank International sowie die Hypo Österreich in erster Instanz verurteilt, insgesamt 6,21 Millionen Euro plus angefallener Zinsen an das Land zu zahlen. Die Bank war der Ansicht, dass dem Land Kärnten seit der Notverstaatlichung der Hypo im Dezember 2009 keine Haftungsprovisionen mehr zustünden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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