NEOS bringen Beschwerde bei EU-Kommission ein
Wegen der Kärntner Landeshaftungen für die Ex-Hypo, nun Heta, bringen die NEOS eine Beschwerde bei der EU-Kommission ein. Es geht um Ausfallshaftungen, die Kärnten zwischen 2003 und 2007 noch einging, als die EU-Kommission schon die Abschaffung empfahl. NEOS-Finanzsprecher Rainer Hable sieht diese Haftungen von rund 14 Milliarden Euro als "rechtswidrig also ungültig und von Gläubigern nicht durchsetzbar" an.
Wie man das Eingehen der Landeshaftungen zwischen 2003 und 2007 in der Übergangsfrist auch wende, am Ende seien damalige Vorgaben der EU-Kommission vom Land Kärnten nicht korrekt umgesetzt worden, so die Überzeugung von Hable bzw. dessen Partei. "Die Landeshaftungen können somit von den Gläubigern der Heta nicht geltend gemacht werden." Mit einer erhofften raschen Entscheidung seitens der EU-Kommission könne Abhilfe gegenüber einer drohenden Prozesslawine wegen eines bevorstehenden Schuldenschnitts bei der Heta geschaffen werden, so die Hoffnung. "Wenn die Landeshaftungen rechtswidrig sind, dann können die Investoren nicht auf die Steuerzahler greifen, müssen mit ihrem Verlust leben", so Hable.
Er stellte auf Basis dieser Rechtsmeinung die Frage, wieso die Bundesregierung nicht schon längst auf diesen Umstand eingegangen sei. "Denn alle Entscheidungen rund um die ehemalige Hypo sind mit den Landeshaftungen argumentiert worden", so die Kritik. Die Rechtsqualität der Haftungen von 2003 bis 2007 sei bisher nie rechtlich beurteilt worden, so die Kritik. Also ergreife NEOS nun die Initiative.
Beschwerde auf 27 Seiten
NEOS zieht in seiner 27-seitigen Beschwerde an die EU-Kommission den Schluss, dass das Eingehen der neuen Haftungen von 2003 bis 2007 , also "der überschießende Teil" der Landeshaftungen "als anmeldepflichtige neue Beihilfe zu qualifizieren" gewesen sei. Neue Beihilfen hätte man aber nicht mehr eingehen dürfen, oder zumindest nicht auf weitere Rechtsträger erstrecken, was jedoch geschehen sei, so die Rechtsmeinung der Oppositionspartei kurzgefasst.
Das Land Kärnten habe die Landeshaftungen schließlich nicht nur für die eigentliche Hypo, wie sie bis 2004 firmierte, aufrechterhalten, sondern für sämtliche 2004 entstandenen Rechtsnachfolger erstreckt, so ein Ansatzpunkt. 2004 war die Hypo Group Alpe-Adria als Konzernmutter der Hypo Alpe-Adria-Bank International entstanden und das Österreich-Geschäft wurde auf die Hypo Alpe-Adria-Bank AG (nun Anadi) übertragen. Dies habe der Expansion in Südosteuropa gedient - aufgebaut auf Landeshaftungen.
Es hätten ab 2003 gar keine neuen Verbindlichkeiten im Übergangszeitraum erlaubt werden dürfen, untermauern die NEOS mit einem Gutachten des Europarechtlers Stefan Griller vom Vorjahr. Zweiter Grund, warum das Eingehen der Haftungen nicht rechtskonform gewesen sei, dass die Ausfallshaftungen nicht uneingeschränkt auf andere Rechtsträger erstreckt hätten werden dürfen. Drittens: "Selbst wenn die EU-Kommission dies zulassen wollte, dann durfte sie es nicht, weil sie ihren Ermessensspielraum damit überschreiten würde", argumentieren die NEOS.
Kommission kann sich Zeit lassen
Die Beschwerde - es gibt keine Frist in der die EU-Kommission diese bearbeiten müsste - soll nun eine "verbindliche Stellungnahme der EU-Kommission zur Rechtsqualität der Kärntner Landeshaftungen für die Verbindlichkeiten der Hypo, nunmehr Heta" bringen. "Die EU-Kommission muss klar und deutlich sagen: War das Vorgehen Kärntens zwischen 2003 und 2007 rechtswidrig oder nicht?", forderte Hable. "Aus unserer Sicht kann der Schluss nur lauten: rechtswidrig." Zeitlich gibt es die Hoffnung, "dass die EU-Kommission die Brisanz der Frage einleuchtet" und diese daher rasch handle. Bestenfalls geschehe dies vor dem Ende des Zahlungsmoratoriums, im schlechtesten Fall helfe alles nichts, "weil Gläubiger auch während Moratoriums zugreifen. Es ist höchste Eisenbahn."
Kritik an Verzögerung bei Aktenlieferung
Hable, auch der Fraktionsführer der NEOS im Hypo-U-Ausschuss, hat außerdem Unverständnis dafür geäußert, dass es bei der Aktenanlieferung für den Ausschuss teils zu Verzögerungen kommt. "Es ist nicht hilfreich, wenn manche länger brauchen als die vier Wochen Frist", so Hable am Rande einer Pressekonferenz. Je später der U-Ausschuss starte, desto weniger Zeit gebe es für die Aufklärungsarbeit.
Am Sonntag war über die Tiroler Tageszeitung bekannt geworden, dass es bei der Aktenanlieferung aus dem Justizressort zu Verzögerungen kommt. "Aus meiner Sicht ist es nicht ganz verständlich, warum man länger braucht. Es war schon lange bekannt, dass die Anlieferung nötig wird", sagte Hable. In Sachen der umstrittenen Redezeiten für Mandatare hoffte Hable "auf ein Zugehen der Regierungsfraktionen auf die Opposition".
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