Islamgesetz: IGGiÖ bleibt bei ihrer Ablehnung

Islamgesetz: IGGiÖ bleibt bei ihrer Ablehnung
Die Islamische Glaubensgemeinschaft sieht Verbesserungen im Regierungsentwurf – aber zu wenige.

Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) lehnt den Regierungsentwurf für ein neues Islamgesetz ausdrücklich ab. Vor allem das Verbot der Auslandsfinanzierung und der Umstand, dass kein eigenes Gesetz für die IGGiÖ geschaffen wird, stößt auf Kritik der Glaubensgemeinschaft.

Eine entsprechende Stellungnahme des Obersten Rates, sozusagen die Regierung der IGGiÖ, hat der Schurarat, quasi das "Parlament" der Glaubensgemeinschaft, bekräftigt. Es werden zwar Verbesserungen im Vergleich zum Begutachtungsentwurf anerkannt - etwa "der ausdrückliche Schutz der Feiertage sowie des Freitagsgebets" - gleichzeitig hält die IGGiÖ ihre Kritik aus dem Begutachtungsverfahren jedoch aufrecht.

"Die ausdrückliche Festlegung des Primats des österreichischen Rechts im Gesetzestext erschien vor dem Hintergrund, dass kein anderes Religionsgesetz dieses so formuliert, als eine Art des Verdachts mangelnder Loyalität der Muslime. Dabei ist der Vorrang des österreichischen Rechts für Muslime in Österreich eine Selbstverständlichkeit, die sie in der Verfassung der IGGiÖ selbst bekräftigt haben", heißt es in der Stellungnahme der IGGiÖ.

"Deutliche Schlechterstellung gegenüber anderen anerkannten Religionsgesellschaften."

Zwar räume die vom Ministerrat beschlossene Regierungsvorlage der IGGiÖ nunmehr einen eigenen Abschnitt ein, keineswegs beseitige dies aber die Kritik an der "verfehlten Konzeption des Entwurfes". In der Tradition des Islamgesetzes von 1912 wird ein Gesetz für die IGGiÖ, die Islamische Glaubensgemeinschaft, die die vier sunnitischen und drei schiitischen Richtungen des Islams einschließt, gefordert. "Sonst können sich Muslime mit diesem Gesetz nicht identifizieren", heißt es in einer Aussendung. Andere Religionsgesellschaften sollten in einem eigenen Gesetz behandelt werden, so wie es auch kein "Christengesetz" für verschiedene christliche Konfessionen gibt.

Die Bestimmungen hinsichtlich des Verbots von Auslandsfinanzierung bilden für die IGGiÖ weiterhin "eine deutliche Schlechterstellung gegenüber anderen anerkannten Religionsgesellschaften und gefährden den laufenden Betrieb anerkannter Vereine, die in ihrer Tätigkeit längst zunehmend ein selbstständiges österreichisches Profil entwickeln".

Der zuständige Minister Josef Ostermayer signalisierte am Montag in einigen Punkten Gesprächsbereitschaft. Er sieht nun aber das Parlament am Zug, "und wenn die Parlamentarier wünschen, dass ich zu Gesprächen dazukomme, dann werde ich das gerne tun". In der Regierung sei das Gesetz beschlossen worden, weil er und Außen- und Integrationsminister Sebastian Kurz überzeugt seien, "dass es gut und verfassungskonform ist".

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