In 2 Wochen geht's los: Was Sie zur Info-Freiheit wissen müssen

100 Jahre ist es alt - und ab 1. September Geschichte: das Amtsgeheimnis. Heute in zwei Wochen gilt stattdessen das Informationsfreiheitsgesetz.
Die Vorgängerkoalition aus ÖVP und Grünen hat lange und hart darum gerungen - vor allem mit den Ländern und Gemeinden, die sich mit einer nahezu unmöglichen Aufgabe konfrontiert sahen. Schließlich sollten künftig alle Bürgerinnen und Bürger das Recht haben, allerlei Informationen bei Verwaltungsorganen anzufragen. Zudem sollten die Verwaltungsorgane "proaktiv" relevante Informationen veröffentlichen.
Was ist nun bei den Verhandlungen herausgekommen - und wie läuft so eine Anfrage künftig ab? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Was ist überhaupt eine "Information"?
Eine Information ist dem Gesetzestext zufolge "jede amtlichen oder unternehmerischen Zwecken dienende Aufzeichnung im Wirkungsbereich eines Organs". Und zwar "unabhängig von der Form, in der sie vorhanden und verfügbar ist".
Wen betrifft die Informationspflicht (nicht)?
Betroffen sind alle Verwaltungsorgane von Bund, Ländern und Gemeinden sowie mit der Verwaltung betraute Stellen. Auch nicht hoheitlich tätige Stiftungen, Fonds, Anstalten und Unternehmungen, die der Kontrolle des Rechnungshofes oder eines Landesrechnungshofes unterliegen, fallen darunter. Börsennotierte Gesellschaften sind ausgenommen.
Welche Voraussetzungen gibt es für eine Anfrage?
Zukünftig kann jede Person kostenfrei einen Antrag auf Information stellen, es genügt eine formlose Anfrage. Ein wichtiger Punkt ist: Die begehrte Info muss zu dem Zeitpunkt bereits vorhanden sein.
Auskunftspflichtige Stellen haben vier Wochen Zeit zum Antworten, bei komplizierten Fällen kann die Frist verdoppelt werden. Wird diese Vorgabe nicht eingehalten, sind Beschwerden möglich.
Wenn der Antrag "offenbar missbräuchlich erfolgt" oder die Arbeit der Behörde unverhältnismäßig beeinträchtigt, muss er nicht gewährt werden.
Was muss die Verwaltung "proaktiv" veröffentlichen?
Informationen von "allgemeinem Interesse" durch staatliche Organe müssen "proaktiv" veröffentlicht werden. Gemeint sind Infos, die für einen allgemeinen Personenkreis relevant sind, beispielsweise Studien, Gutachten, Umfragen und Stellungnahmen. Verträge über einem Wert von 100.000 Euro "sind jedenfalls von allgemeinem Interesse".
Ausgenommen sind Gemeinden bis zu einer Grenze von 5.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, sie können auf freiwilliger Basis veröffentlichen.
Und wo?
Die Daten sollen im Informationsregister (www.data.gv.at) öffentlich zugänglich gemacht werden.
Parlament, Rechnungshof und Gerichte dürfen ihre eigenen Websites verwenden.
Gültig ist die Regel für Informationen, die ab Inkrafttreten des Gesetzes entstehen, bereits vorhandene Daten müssen nicht publiziert werden.
Was wird nicht veröffentlicht?
Geheimhaltungsgründe, etwa solche der nationalen Sicherheit, sprechen gegen eine Veröffentlichung. Auch die Wettbewerbsfähigkeit kann ein Anlass zur Verschwiegenheit sein.
Das Amtsgeheimnis bzw. die Amtsverschwiegenheit stand seit 1925 in der Verfassung. Später kam die Auskunftspflicht für bestimmte Fälle hinzu. Diese Bestimmungen werden nun durch die Informationsfreiheit ersetzt, auch sie steht im Verfassungsrang. Zur weiteren Ausgestaltung gibt es das einfache Informationsfreiheitsgesetz (IFG).
Ausgearbeitet wurden die Änderungen ab 2020 von der damaligen türkis-grünen Bundesregierung. Der Beschluss im Nationalrat folgte Anfang 2024, für die nötige Zweidrittelmehrheit sorgte die SPÖ.
Dagegen stimmten FPÖ und Neos, sie stießen sich unter anderem an Ausnahmen für kleine Gemeinden, Landtage und Kammern. Die relativ lange Frist bis zum Inkrafttreten wurde damit begründet, dass es entsprechende Schulungen und Leitfäden brauche.
Im Juli dieses Jahres hat die nunmehrige Koalition aus ÖVP, SPÖ und Neos schließlich die letzten legistischen Vorbereitungen erledigt. Nicht weniger als 140 Materiengesetze mussten dafür angepasst werden. Technisch gesehen war die Sammelnovelle so umfangreich, um den Begriff der Amtsverschwiegenheit aus den jeweiligen Gesetzen zu streichen und stattdessen die neuen verfassungsgesetzlichen Vorgaben zu implementieren.
Die Freiheitlichen befürchteten dabei rechtliche Probleme für Beamte. Von den Grünen - mittlerweile in Opposition - kam der Einspruch, die Entwürfe seien zu spät gekommen und teilweise widersprüchlich.
Ab September gilt dennoch die neue Informationsfreiheit, für die Verwendung des zentralen Informationsregisters gibt es eine Übergangsfrist von drei Monaten.

Der frühere Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) verhandelten damals die Infofreiheit.
Wie geht es nun den Gemeinden damit?
Der Gemeindebund sieht sich gut gerüstet für die Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes mit 1. September. "Generell sind die Vorbereitungen gut gelaufen", sagt Präsident Johannes Pressl (ÖVP) im Gespräch mit der APA.
Neben einer eigenen Homepage und Schulungen gebe es auch rechtliche Unterstützung für Gemeinden. Trotzdem werde es wahrscheinlich auch Fragen geben, "die wir nicht beantworten können", so Pressl. Grundsätzlich sehe er die Neuerungen positiv.
Welche Angebote gibt es, um sich zurechtzufinden?
Unter ifg-gemeindeinfo.at können sich Gemeinden - und auch die Öffentlichkeit - mit den möglichen Herausforderungen beschäftigen und Hilfe suchen.
Eine "rechtsanwaltliche Anlaufstelle" steht bereits jetzt als internes Service zur Verfügung. Trotz dieser zentralen Stelle sei es "logisch", dass Gemeinden eigenverantwortlich auf Anfragen reagieren müssten, sagt Pressl. Schließlich stellten sie eigene Organisationseinheiten dar.
Mit welchem Aufwand rechnen die Gemeinden?
"Wir glauben, dass der Aufwand in der ersten Zeit gar nicht so groß sein wird", zeigte sich der Gemeindebund-Präsident optimistisch. Die Anfragen würden wohl alle gleich am 1. September kommen.
Ein Thema, das Pressl beschäftigt, sind "massenhaft generierte Anfragen", die durch Künstliche Intelligenz (KI) möglich werden. Hier müsse man wachsam sein und gegebenenfalls gegensteuern.
Aber: "Keiner kann sagen, wie es wird", sagt Pressl - deshalb sei eine Evaluierung wichtig. Informationsfreiheit sei nicht nur ein Thema der Kommunen, auch die anderen Ebenen hätten Interesse an einem funktionierenden Gesetz. Nach zwei Jahren soll die Evaluierungsphase abgeschlossen sein.
Und was sagen Datenschützer?
Damit die am 1. September in Kraft tretende Informationsfreiheit auch Wirkung zeigt, braucht es laut dem Forum Informationsfreiheit und epicenter.works einen Kulturwandel in den Amtsstuben. Diesen sieht Mathias Huter, Obmann des Forums Informationsfreiheit, im Gespräch mit der APA noch nicht.
Er warnt: Dienstrechtliche Konsequenzen seien möglich, wenn Verwaltungsmitarbeiter und -mitarbeiterinnen zu viele Informationen herausgeben, aber nicht bei unangemessener Geheimniskrämerei oder wenn Informationen gar vernichtet würden.
Datenschutzexperte Thomas Lohninger von epicenter.works geht davon aus, dass es einige Rechtsstreitigkeiten um die Auslegung des Gesetzes geben wird - und die Gerichte das Gesetz dann weiterentwickeln würden.
Wichtig sei, dass die Menschen von ihrem neuen Grundrecht auch Gebrauch machen, appelliert Lohninger. Er empfiehlt das vor allem in jenen Bereichen, die das eigene Leben berühren. In Großbritannien sehe man häufig Fragen wie "Warum ist das Schlagloch noch nicht repariert?"
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