Ibiza-Affäre: Ermittlungen gegen Aufdecker-Journalisten eingestellt

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Staatsanwaltschaft Wien sieht in Veröffentlichung des Videos einen "Beitrag zur einer Debatte von öffentlichem Interesse".

Sie wussten zwar nicht, dass überhaupt gegen sie ermittelt wird - die Einstellung dieser Ermittlungen freut die beiden deutschen Journalisten Frederik Obermaier und Bastian Obermayer aber trotzdem.

Die beiden Journalisten der Süddeutschen Zeitung hatten ja im Mai 2019 Ausschnitte des Ibiza-Videos veröffentlicht, die ihnen von unbekannter Quelle zugespielt wurden. Die Folgen sind weithin bekannt.

Nun haben Obermaier und Obermayer ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Wien erhalten, worin es heißt, dass nicht weiter gegen sie ermittelt werde.

Gegenüber dem Standard erklärt Obermaier, dass offenbar wegen Verstößen gegen die Paragrafen 120 und 293 ermittelt worden sei. Dabei geht es um die Veröffentlichung von Tonaufnahmen ohne Einverständnis der Sprechenden sowie um das Fälschen von Beweismitteln. Bei letzterem lautete der Vorwurf, dass die Journalisten bewusst eine nachteilige Auswahl an Videosequenzen gezeigt hätten.

In der Begründung zur Einstellung des Verfahrens heißt es nun, dass die Veröffentlichung des Ibiza-Videos "einen Beitrag zu einer Debatte von öffentlichem Interesse" geleistet habe, "zumal dadurch die Öffentlichkeit in die Lage versetzt wurde, sich selbst ein Bild über die persönliche Integrität führender Politiker zu machen und daraus Schlüsse auf deren Eignung zur Ausübung hoher politischer Ämter zu ziehen".

In Deutschland haben die Staatanwaltschaften in München und Hamburg die Ermittlungen gegen die beiden Journalisten mit einer ähnlichen Begründung eingestellt.

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