Humanitäres Bleiberecht: Niessl für Anhörungsrecht der Länder

Humanitäres Bleiberecht: Niessl für Anhörungsrecht der Länder
Kompetenz soll beim Bund bleiben. Burgenlands Landeshauptmann sieht für eine derartige Variante "gute Chancen".

Burgenlands Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) sprach sich am Rand der Landeshauptleutekonferenz am Freitag beim Thema humanitäres Bleiberecht für ein Anhörungsrecht der Länder aus. "Ich sehe gute Chancen, dass es ein Anhörungsrecht der Länder gibt", sagte Niessl. Dabei gehe es nicht um eine Kompetenzverschiebung: "Die Kompetenz soll beim Bund bleiben."

Durch ein Anhörungsrecht der Länder seien "Fälle, wie sie in Vorarlberg aufgetreten sind, auch auszuscheiden, weil die Landeshauptleute die lokalen Gegebenheiten kennen. Damit sollen Fälle wie in Vorarlberg verhindert werden. Das ist durch ein Anhörungsrecht auch möglich und das können wir uns vorstellen", stellte der Landeshauptmann fest.

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