Höhere Grundsteuer für Landwirte

Die Einheitswerte für Agrarflächen, auf deren Basis die
Grundsteuer berechnet wird, sollen per Jänner 2014 auf einen neuen, höheren Wert umgestellt werden. Dies geht aus einer Beilage zum Budgetbeschluss vom vergangenen Freitag hervor.
Die Einheitswerte sind seit Jahrzehnten nicht mehr verändert worden und liegen weit unter dem Marktwert. Dass von einer Erhöhung der Einheitswerte nicht nur Agrarflächen, sondern auch private Grundstücke betroffen sein könnten, stellte das Finanzministerium in Abrede. Die Neubewertung betreffe nur Landwirte.
Es gehe um ein Modell, mit dem die Landwirtschaftskammern der Bundesländer leben könnten, betonte ein Sprecher von Finanzministerin Maria Fekter.
Neues Modell
Agrarminister Niki Berlakovich meinte bei einem Agrarkongress Anfang der Woche: "Wir sind bereit, das Einheitswert-System zeitgerecht zu machen." Der Präsident der Landwirtschaftskammer, Gerhard Wlodkowski, konkretisierte: "Die Hauptfeststellung soll jetzt in Angriff genommen werden und 2014 fertig sein."
Hintergrund ist die drohende Gefahr, der Verfassungsgerichtshof könnte die überraschende Anhebung der Grenze für die steuerliche Vollpauschalierung von 65.000 auf 100.000 Euro für Landwirte 2015 kippen. Die Anhebung hatte der einstige Finanzminister Josef Pröll kurz vor
Weihnachten 2010 überraschend umgesetzt, was ihm heftige SP-Kritik einbrachte.
Arbeiterkammer-Direktor Werner Muhm kritisierte beim Agrarkongress erneut die Pauschalierungsregel, die auf Basis dieser
Einheitswerte erfolgt.
Wlodkowski argumentiert hingegen mit mehr Bürokratie und konterte: "Warum soll man die kleineren Bauern alle in die Aufzeichnungspflicht treiben? Das würde nur den Strukturwandel kräftig verschärfen."
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