Herbstferien: In Ausnahmefällen ist auch Entfall möglich

Symbolbild
In "begründeten Fällen" kann verzichtet werden, wtwa für Pflichtpraktika. Schulzeitgesetz-Novelle in Begutachtung.

In Ausnahmefällen können für einzelne Schulen oder Schularten die ab Herbst 2020 geltenden Herbstferien auch entfallen. Das sieht die nun bis 8. April zur Begutachtung ausgesendete Novelle zum Schulzeitgesetz vor. Gedacht ist die Ausnahmeregelung vor allem für Praktika an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS).

Dienstage nach Ostern und Pfingsten fallen weg

Durch die neue Ferienordnung werden ab 2020 österreichweit einheitliche schulfreie Tage von 26. Oktober bis 2. November eingeführt. Umgekehrt wird an den Dienstagen nach Ostern und Pfingsten unterrichtet und es werden (je nach Fall des 26. Oktober) ein bis drei schulautonome Tage gestrichen. Die Zahl der Unterrichtstage bleibt also gleich.

Herbstferien: In Ausnahmefällen ist auch Entfall möglich

"In begründeten Fällen"

Trotzdem können (wie auch bei anderen Ferienzeiten) abweichende Regelungen getroffen werden. "In begründeten Fällen" kann nämlich durch Verordnung der Schulbehörden auf die Herbstferien verzichtet werden. "Eine Ausnahmeregelung aus schulorganisatorischen Gründen ist für berufsbildende mittlere und höhere Schulen aufgrund der lehrplanmäßig vorgeschriebenen Pflichtpraktika unerlässlich", heißt es in den Erläuterungen zum Gesetzestext. Betroffen seien vor allem Praktika an Schulen für Tourismus und für wirtschaftliche Berufe bzw. land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten. Entfallen die Herbstferien an diesen Schulen, sind umgekehrt die Dienstage nach Ostern bzw. Pfingsten schulfrei bzw. verfügen die Schulen wieder über die volle Anzahl schulautonomer Tage.

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