Hauptverband: Sparpotenzial von einer Milliarde verpasst

Der Rechnungshof wirft den Sozialversicherungen vor, nur einen Bruchteil des möglichen Sparpotenzials bei den Pensionen für ihre Mitarbeiter zu realisieren. Als Grund dafür nennen die Prüfer in einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht, dass ihre Empfehlungen nicht oder nur teilweise umgesetzt worden seien.
"Die Reform wich wesentlich von den Empfehlungen des Rechnungshofes ab."
Die vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger 2014 durchgeführte Reform der Dienstordnung und Rechenvorschriften „wich wesentlich von den Empfehlungen des RH ab“. Die Umsetzung der 2012 ausgesprochenen Empfehlungen des RH hätte bei einem Bedienstetenstand von 10.807 und dem Geldwert 2014 „zu einem Einsparungspotenzial von rund 1,15 Milliarden Euro im Zeitraum 2014 bis 2050 geführt.
Eingespart werden nur 12,6 Prozent
Die 2014 durchgeführte Reform der Dienstordnung bedeutete jedoch gemäß Modellrechnung für den gleichen Zeitraum lediglich ein Einsparungspotenzial von rund 144 Millionen Euro, das entsprach nur rund 12,6 Prozent des vom RH empfohlenen Einsparungspotenzials“, heißt es in dem Bericht.
Sparpotenzial von 786 Millionen Euro
Bei Umsetzung der bisher nicht oder nur teilweise umgesetzten Empfehlungen ab 1. Jänner 2016 bestünde ein zusätzliches Einsparungspotenzial von rund 786 Millionen Euro für den Zeitraum 2016 bis 2050.
In einzelnen Fällen ergaben die Modellrechnungen teilweise sogar höhere Gesamtpensionsleistungen als vor der vom Hauptverband 2014 vorgenommenen Reform der Dienstordnungspension. Die Regelungen der Dienstordnung begünstigten nach wie vor einen vorzeitigen Pensionsantritt, da die zusätzliche Pensionsleistung des Dienstgebers die durch Abschläge aufgrund des vorzeitigen Pensionsantritts bewirkten Verluste der ASVG-Pension weitgehend ausglich.
Abschläge
Der RH hatte dem Hauptverband u.a. empfohlen, die Arten der Ruhestandsversetzung in Analogie zum ASVG zu definieren und die Höhe der entsprechenden Abschläge für Frühpensionisten an das ASVG anzupassen. Diese Empfehlung sei aber nicht umgesetzt worden, der Hauptverband habe bislang keine Anpassung der Abschläge an das ASVG vorgenommen. Da die derzeit geltenden Abschläge wesentlich geringer als im ASVG sind, seien auch die Einsparungseffekte daraus „sehr gering“.
Früher Pensionsantritt
Als Beispiel führt der RH an, dass sich die ASVG-Pension für Bedienstete der Sozialversicherungen im Fall eines Pensionsantritts mit 62 Jahren um 22 Prozent verringert im Vergleich zu einem Pensionsantritt mit 65. Gegengleich steige jedoch die ergänzende Dienstgeberpensionsleistung bei einem Antritt mit 62 um 79 Prozent im Vergleich mit einem Pensionsantritt mit 65. Damit würden die Verluste der ASVG-Pension trotz des um drei Jahre früheren Pensionsantritts nahezu ausgeglichen und betragen im Hinblick auf die Gesamtpensionsleistung nur sechs Prozent.
2009-2014: Hans Jörg Schelling (heute ÖVP-Finanzminister)
2014-2015: Peter McDonald (heute ÖVP-Generalsekretär)
Seit November 2015: Ulrike Rabmer-Koller
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