Haiders Vertrautem droht eine Beugestrafe

Ein Mann mit Brille hält einen weißen Ordner vor sein Gesicht.
Kärntner Ex-Finanzlandesrat dürfte im Hypo-Ausschuss trotz Ladung fehlen.

Der Hypo-U-Ausschuss nimmt am Mittwoch nach der Sommerpause wieder die Arbeit auf. Dabei dürfte eine wichtige Auskunftsperson fehlen: Der frühere Kärntner Finanzreferent und Hypo-Aufsichtskommissär Harald Dobernig (FPÖ/BZÖ/FPK) soll APA-Informatinen zufolge nicht einmal anreisen. Jetzt droht Dobernig eine Beugestrafe von bis zu 5.000 Euro.

Wortlos abgereist

Bereits am 1. Juli war der Ex-Vertraute des früheren Kärntner Landeshauptmannes Jörg Haider ohne Aussage wieder abgereist.Damals war der Grund für die Nicht-Aussage, dass die von ihm mitgebrachte Vertrauensperson - der Anwalt Franz Großmann - vom U-Ausschuss nicht akzeptiert worden war. Dobernig nutzte daraufhin das Recht, ohne Vertrauensperson nicht aussagen zu müssen und verließ das Parlament.

Dienstag Nachmittag hieß es imParlament, dass Großmann und Dobernig eine Beschwerde gegen den Ausschluss Großmanns am 1. Juli eingelegt hätten. Und diese Beschwerde gelte es aus Sicht der Auskunftsperson und ihrer Vertrauensperson zu behandeln bzw. zu klären. Großmann sagte auf APA-Anfrage am Dienstagnachmittag lediglich: „Kein Kommentar. Warten Sie morgen ab.“

Saftige Strafe droht
Bei einem Nicht-Erscheinen Dobernigs morgen könnte erstmals das Thema Beugestrafe Thema werden. In Paragraph 55 der neuen Verfahrensordnung für Untersuchungsausschüsse heißt es wörtlich unter Absatz 1: „Als Beugestrafe wegen Nichtbefolgung einer Ladung als Auskunftsperson kommt eine Geldstrafe in der Höhe von 500 bis 5.000 Euro, im Wiederholungsfall in der Höhe von 2.000 bis 10.000 Euro in Betracht.“

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