Grüner Pass für Corona-Infizierte, alte Online Seiten: O du digitales Österreich

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Was ist da los? Grüner Pass für Corona-Infizierte, Testnachweis beim Bezahlen an der Kasse, nicht aktuelle Online-Seiten des Staates

Corona hat uns alle digitaler gemacht, keine Frage. Wir weisen uns beim Eintritt ins Kino und ins Gasthaus mit unserem digitalen Grünen Pass aus. Wir konferieren per Video mit Arbeitskollegen und abgesonderten Familienmitgliedern, wir bestellen die Weihnachtsgeschenke online und werfen das Geld dem Großhändler Amazon in den Rachen. Und dennoch gibt es kleine analoge Dörfer im Staate Österreich, bei denen man sich fragt, warum das sein muss. Drei Beispiele gefällig?

1. Grüner Pass für Infizierte

Wer mit Corona infiziert ist, muss bekanntlich in Quarantäne, sich mindestens fünf, vielleicht sogar bis zu 14 Tage absondern. Einziger Ausgang ist die genehmigte Fahrt zur behördlichen Teststraße, nicht einmal ein einsamer Waldspaziergang ist erlaubt. Zur großen Verwunderung ist jedoch der Grüne Pass, also quasi die Eintrittskarte zu allem und jedem, weiterhin gültig und leuchtet in grüner Pracht. Jetzt sind zwar wohl 99 Prozent der Bürger brav obrigkeitshörig und gehen eh nirgendwo hin, den einen oder anderen Superspreader mit Neigung zum Schummeln hätte man damit aber herausfischen können. Immer wieder müssen wir ja auch von infizierten Discobesuchern berichten. Und die Schnittstelle zwischen behördlichem Absonderungsbescheid und dem Grünen Pass hätte wohl ein IT-Student in seiner Freistunde programmiert.

2. QR-Code - wofür genau ist der?

Wozu genau der QR-Code am Grünen Pass dient, scheinen auch nur wenige kapiert zu haben. Man kann ihn nämlich ganz einfach scannen und so Missbrauch vorbeugen. In vielen anderen Ländern wird das akribisch durchgeführt. Man hätte ja vielleicht auch ein Foto am Grünen Pass unterbringen können, dann bräuchte man nicht auch den Ausweis zücken. Aber Hand aufs Herz: Wie oft wurde Ihr Pass schon gescannt, mit ihrem Lichtbildausweis abgeglichen? Meistens fummelt ein Kellner mit seinen Fingern am fremden Handy herum, mit denen er vor einer Minute ein anderes Handy begrapscht hat. Neuerdings soll ja auch im Handel der 2-G-Nachweis geprüft werden, interessanterweise aber erst beim Zahlen an der Kasse. Weil das Virus ja sicher nicht beim Sondieren der Waren überspringt, sondern erst nach erfolgtem Kauf am Weg aus dem Geschäft.

3. Achtung, diese Seite ist nicht aktuell

3. Erst am Freitag hat die Regierung erlassen, dass Menschen ohne Booster-Shot bei der Einreise nach Österreich einen PCR-Test vorweisen müssen. Der geübte Grenzwartende möchte daher im Internet nachsehen, ob man sich vor der Einreise digital registrieren und den Pass hochladen kann. Ginge dann ja alles etwas zügiger. Auf der entsprechenden Seite oesterreich.gv.at steht: „Achtung! Die Informationen auf dieser Seite sind derzeit nicht aktuell. Die Seite wird wird (!) derzeit aktualisiert und in Kürze korrekt online gestellt“.

O Du digitales Österreich.

P.S: Das Contact-Tracing, die Bescheidausstellung, die diversen Anmeldeprozeduren für das Impfen und Testen funktionieren ausgezeichnet. Auch das muss einmal gesagt werden.

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