Grasser will Buwog-Ankläger mit demonstrativem Schweigen strafen

Grasser will Buwog-Ankläger mit demonstrativem Schweigen strafen
Ex-Finanzminister inszeniert sich einen ganzen Tag lang als Justiz-Opfer – mit einem bizarren Ritual.

Es gab schon Tage, da hat der Hauptangeklagte mehr geredet. Viel mehr.

Doch Karl-Heinz Grasser nutzt den 50. Tag des BUWOG-Prozesses dazu, mit der Staatsanwaltschaft abzurechnen. Und das bedeutet, dass er vor allem eines tut: schweigen.

Nachdem Richterin Marion Hohenecker keine Fragen mehr an den früheren Finanzminister zu richten hat, sind nun die Ankläger an der Reihe.

Nach zwei, drei Minuten ist freilich klar: So wie sich die Ankläger die Sache vorstellen, wird das nichts. Mit ruhiger und bestimmter Stimme teilt Grasser den beiden Oberstaatsanwälten mit, was er von ihnen hält – wenig bis nichts.

Sie „wollten um jeden Preis eine Anklage zustande bringen“ und hätten dafür das Ermittlungsverfahren „tendenziös und voreingenommen geführt“. Grasser: „Sie haben die existenzvernichtende Verfahrensdauer von mehr als neun Jahren zu verantworten.“

Nur mit Richterin

Dem Ex-Minister ist wichtig zu betonen, dass er einen Unterschied zwischen der Staatsanwaltschaft und Richterin Marion Hohenecker sieht. Die Vorsitzende lobt er, attestiert ihr eine faire Verfahrensführung. Bei den Anklägern indes ist er sicher: Sie wollen und wollten ihm Böses. Die Konsequenz: Karl-Heinz Grasser tut, was jedem Angeklagten zusteht – und verzichtet auf eine Aussage.

Das führt zu einem unerquicklichen weil monotonen Ritual: Die Staatsanwälte projizieren Folie um Folie an die Wand, parallel dazu formulieren sie ihre Fragen.

Der Ex-Minister antwortet auf die Mehrzahl der Fragen mit seinem „Standardsatz“, der da lautet: „Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren einseitig und teilweise rechtswidrig geführt. Sie war meiner Meinung nach nicht an der Wahrheit interessiert. Sie hat Druck auf andere ausgeübt, ,den Grasser zu liefern’. Mir fehlt daher jede Vertrauensgrundlage, um die Fragen der Staatsanwaltschaft zu beantworten und ich nehme mein Recht auf Entschlagung in Anspruch.“

Das geht sehr lange so. Und irgendwann hofft man auf Prozesstag 51.

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