Grasser: Strafverfahren wird fortgesetzt

Grasser: Strafverfahren wird fortgesetzt
Der Ex-Finanzminister ist mit seinem Antrag auf Einstellung abgeblitzt - die Ermittlungen werden fortgesetzt.

Die Entscheidung über das weitere Verfahren gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser ist gefallen: Das Wiener Landesgericht wird die Ermittlungen fortsetzen - dem Antrag Grassers auf Einstellung wurde nicht stattgegeben.

Das Wiener Straflandesgericht hat das Vorbringen seines Anwalts Manfred Ainedter in einem 53 Seiten umfassenden Beschluss abgewiesen, gab Gerichtssprecher Christian Gneist am Dienstag bekannt. "Maßgeblich dafür waren rechtliche Überlegungen und dass aus Sicht des Gerichts ein hinreichender Tatverdacht gegeben ist", meinte Gneist.

43-Seiten-Akt

Mit der Entscheidung von Richterin Olivia-Nina Frigo ist klargestellt, dass die Staatsanwaltschaft Wien ihre Untersuchungen gegen Grasser fortsetzen kann. Gegen den Ex-Finanzminister wird unter anderem wegen Untreue und Geschenkannahme durch Beamte ermittelt (BUWOG-Verkauf, Terminal-Tower, Schwiegermutter-Geld).

Die Richterin selbst ist erst seit kurzem im Amt - seit Oktober 2011 übt sie die Tätigkeit aus. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hat ihr zuvor empfohlen, das Verfahren weiterlaufen zu lassen - und deshalb auf 43 Seiten die bis Oktober 2011 vorliegenden Ermittlungsergebnisse aufgelistet (der KURIER berichtete in der Vorwoche). Der Verdacht der Ermittler reicht von verbotener Geschenkannahme bis zur Untreue. Die mit vielen Konto-Daten und Befragungsergebnissen untermauerte Stellungnahme ist mit 6. Oktober 2011 datiert und an das Landesgericht für Strafsachen Wien adressiert.

14 Tage Zeit für Beschwerde

Auch Grassers Behauptungen, ihm sei von der Justiz keine volle Akteneinsicht gewährt worden und sein Antrag auf Verfahrenseinstellung sei von der Staatsanwaltschaft nicht zeitgerecht weitergeleitet worden, wurden vom Wiener Straflandesgericht nicht aufgegriffen. Richterin Olivia-Nina-Frigo wies Grassers Einsprüche wegen angeblicher Rechtsverletzung zurück. "Laut Akt hat er umfassende Akteneinsicht bekommen. Der Einstellungsantrag vom August 2011 ist im Oktober bei Gericht eingelangt, damit hat sich dieser Punkt erübrigt", erläuterte Gerichtssprecher Christian Gneist.

Grassers Rechtsvertreter Manfred Ainedter war für eine Stellungnahme vorerst nicht erreichbar. Er hat 14 Tage Zeit, gegen den Beschluss eine Beschwerde einzulegen, mit der sich das Wiener Oberlandesgericht (OLG) auseinandersetzen müsste.

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