Frühpensionen: Hürden werden erhöht

Der Zugang zur Frühpension wird erschwert: Hackler- oder Langzeit-Versicherungsregelungen soll man künftig erst später in Anspruch nehmen können, Änderungen stehen auch bei der Korridorpension und der Invaliditätspension für unter 50-jährige bevor, berichtet Ö1.
Konkret sieht die neue Regelung so aus, dass bei der Hackler-Pension das Antrittsalter bei Männern von 60 auf 62 und bei Frauen von 55 auf 57 und in der Folge weiter steigend auf 62 angehoben werden soll. Zudem sei die Hackler- oder Langzeitversicherten-Pension ab dem kommenden Jahr nicht mehr abschlagsfrei, so Manfred Felix, Obmann der Pensionsversicherungsanstalt, gegenüber Ö1. Pro Jahr, das man vor dem Regelpensionsalter gehe, gebe es 4,2 Prozent Abschlag.
Nur mehr jeder Zehnte
Dadurch erwartet man einen deutlichen Rückgang an Ansuchen. Derzeit jeder vierte Neu-Pensionist diese Regelung – eine Abnahme von 80 bis 90 Prozent auf nur mehr 2.000 Pensionsantritte pro Jahr sei erwünscht, also eine Reduktion auf jeden Zehnten.
Bei der Korridorpension bleibt das frühestmögliche Antrittsalter bei 62 Jahren, allerdings braucht man in Zukunft mehr Versicherungsjahre, um diese Art der verfrühten Pensionierung nutzen zu können. Bis 2017 soll diese auf 40 Versicherungsjahre steigen, auch die Abschläge werden bis dahin erhöht.
Auch bei der Invaliditätspensionen warten Änderungen – die befriste Invaliditätspension für Unter-50-Jährige wird abgeschafft. Als Ausgleich gebe es Umschulungsgeld für berufliche Rehabilitation oder das Rehabilitationsgeld der Krankenversicherungsträger, um einen Umstieg und Wiedereinstieg in den Beruf möglich zu machen.
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