Freispruch: Der Triumph des Chefanklägers Hans Fuchs

Freispruch: Der Triumph des Chefanklägers Hans Fuchs
Der Freispruch des Wiener Oberstaatsanwalts Johann Fuchs wurde in Innsbruck bestätigt. Mit der WKStA wird er dennoch nichts mehr zu tun haben.

Es ist keine einfache Situation, wenn man bei einem Prozess auf der Anklagebank Platz nehmen muss. Als noch schlimmer muss es ein Staatsanwalt empfinden, wenn er plötzlich als Beschuldigter auf der anderen Seite steht. Chefankläger Johann Fuchs musste das durchstehen und kann seit Donnerstag durchatmen: Da hat das Oberlandesgericht Innsbruck in einer Berufungsverhandlung seinen Freispruch bestätigt.

Die Anklage gegen ihn fußte auf zwei Vorwürfen: Er soll das Amtsgeheimnis verletzt haben, weil er Aktenteile über Ermittlungen gegen eine Journalistin an den ehemaligen Sektionschef Christian Pilnacek weitergeben haben soll. Dazu kam eine Falschaussage bei der Befragung im Ibiza-U-Ausschuss. Da hatte er erklärt, sich nicht erinnern zu können, ob er Aktenteile weitergegeben hätte. Im August 2022 wurde er deswegen sogar verurteilt. Mit den Worten „Was es wiegt, das hat es“ sprach die Innsbrucker Strafrichterin Andrea Steffan eine Geldstrafe in der Höhe von 72.000 Euro aus.

Urteil aufgehoben

Sein Anwalt Martin Riedl meldete danach sofort „volle Berufung“ an und zeigte sich empört. Bei dem Kontakt mit Pilnacek habe sein Mandant eine hochsensible Angelegenheit lösen wollen. Riedl: „Da ging es ja nicht um einen Hendldieb. Da wollte die Justiz gegen eine kritische Journalistin vorgehen.“ Im U-Ausschuss sei außerdem Fuchs wie ein Schwerverbrecher behandelt worden.

Das Urteil von Richterin Steffan hielt nicht sehr lange. Es wurde vom Oberlandesgericht Innsbruck aufgehoben, und so musste im März 2023 neuerlich verhandelt werden. Diesmal mit einem komplett anderen Ausgang: Fuchs wurde freigesprochen.

Spannend war die Argumentation des Verteidigers bezüglich der Falschaussage im U-Ausschuss. Der sprach von einem Aussagenotstand. Fuchs selbst erklärte das im Prozess so: „Ich stand damals unter enormem Druck, war mit dem Rücken zur Wand. Es gab Anzeigen gegen mich und Suspendierungsforderungen.“ Da habe er versucht, die Aussage so zu gestalten, „dass ich mir nicht zusätzliche Probleme einhandle“.

++ HANDOUT ++ MINISTERRAT: ZADIC

Alma Zadic hatte die Suspendierung von Johann Fuchs verkündet. Diese musste aber wieder aufgehoben werden.

Aussagenotstand

Diesmal war es die Staatsanwaltschaft, die „volle Berufung“ einlegte. Und so musste Johann Fuchs noch einmal nach Innsbruck fahren. Was er dort zu hören bekam, wurde für ihn zu einem persönlichen Triumph. Das OLG bestätigte den Freispruch, damit ist er rechtskräftig. Der Anklagepunkt der Verletzung des Amtsgeheimnisses wurde zurückgewiesen, weil weder private noch öffentliche Interessen durch die Weitergabe der Aktenteile an Pilnacek verletzt worden seien. Bezüglich der Falschaussage wurde der Aussagenotstand anerkannt. "Es ist ein wichtiger Grundsatz unserer Rechtsordnung, dass kein Verdächtiger sich selbst belasten muss", so der OLG-Richter.

An seinem Aufgabenbereich ändert der Freispruch nichts. Er ist weiterhin für die Staatsanwaltschaften Wien, NÖ und Burgenland zuständig. Die Aufsicht über die WKStA hat er abgegeben. Außerdem läuft noch ein Disziplinarverfahren. Johann Fuchs war ja nach dem Bekanntwerden der Anklage von Justizministerin Alma Zadic suspendiert worden. Diese Suspendierung wurde allerdings von einem Gericht wieder aufgehoben. Aus dem Ministerium heißt es dazu: „Die derzeitige Regelung bezüglich der Fach- und Dienstaufsicht über die WKStA bleibt bis auf Weiteres aufrecht. Das Disziplinarverfahren wurde aufgrund des Strafverfahrens unterbrochen und wird beim OGH fortgesetzt. Der Abschluss dieses Verfahrens ist noch nicht erfolgt.“

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