Die Anklage gegen ihn fußte auf zwei Vorwürfen: Er soll das Amtsgeheimnis verletzt haben, weil er Aktenteile über Ermittlungen gegen eine Journalistin an den ehemaligen Sektionschef Christian Pilnacek weitergeben haben soll. Dazu kam eine Falschaussage bei der Befragung im Ibiza-U-Ausschuss. Da hatte er erklärt, sich nicht erinnern zu können, ob er Aktenteile weitergegeben hätte. Im August 2022 wurde er deswegen sogar verurteilt. Mit den Worten „Was es wiegt, das hat es“ sprach die Innsbrucker Strafrichterin Andrea Steffan eine Geldstrafe in der Höhe von 72.000 Euro aus.
Urteil aufgehoben
Sein Anwalt Martin Riedl meldete danach sofort „volle Berufung“ an und zeigte sich empört. Bei dem Kontakt mit Pilnacek habe sein Mandant eine hochsensible Angelegenheit lösen wollen. Riedl: „Da ging es ja nicht um einen Hendldieb. Da wollte die Justiz gegen eine kritische Journalistin vorgehen.“ Im U-Ausschuss sei außerdem Fuchs wie ein Schwerverbrecher behandelt worden.
Das Urteil von Richterin Steffan hielt nicht sehr lange. Es wurde vom Oberlandesgericht Innsbruck aufgehoben, und so musste im März 2023 neuerlich verhandelt werden. Diesmal mit einem komplett anderen Ausgang: Fuchs wurde freigesprochen.
Spannend war die Argumentation des Verteidigers bezüglich der Falschaussage im U-Ausschuss. Der sprach von einem Aussagenotstand. Fuchs selbst erklärte das im Prozess so: „Ich stand damals unter enormem Druck, war mit dem Rücken zur Wand. Es gab Anzeigen gegen mich und Suspendierungsforderungen.“ Da habe er versucht, die Aussage so zu gestalten, „dass ich mir nicht zusätzliche Probleme einhandle“.
Aussagenotstand
Diesmal war es die Staatsanwaltschaft, die „volle Berufung“ einlegte. Und so musste Johann Fuchs noch einmal nach Innsbruck fahren. Was er dort zu hören bekam, wurde für ihn zu einem persönlichen Triumph. Das OLG bestätigte den Freispruch, damit ist er rechtskräftig. Der Anklagepunkt der Verletzung des Amtsgeheimnisses wurde zurückgewiesen, weil weder private noch öffentliche Interessen durch die Weitergabe der Aktenteile an Pilnacek verletzt worden seien. Bezüglich der Falschaussage wurde der Aussagenotstand anerkannt. "Es ist ein wichtiger Grundsatz unserer Rechtsordnung, dass kein Verdächtiger sich selbst belasten muss", so der OLG-Richter.
An seinem Aufgabenbereich ändert der Freispruch nichts. Er ist weiterhin für die Staatsanwaltschaften Wien, NÖ und Burgenland zuständig. Die Aufsicht über die WKStA hat er abgegeben. Außerdem läuft noch ein Disziplinarverfahren. Johann Fuchs war ja nach dem Bekanntwerden der Anklage von Justizministerin Alma Zadic suspendiert worden. Diese Suspendierung wurde allerdings von einem Gericht wieder aufgehoben. Aus dem Ministerium heißt es dazu: „Die derzeitige Regelung bezüglich der Fach- und Dienstaufsicht über die WKStA bleibt bis auf Weiteres aufrecht. Das Disziplinarverfahren wurde aufgrund des Strafverfahrens unterbrochen und wird beim OGH fortgesetzt. Der Abschluss dieses Verfahrens ist noch nicht erfolgt.“
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