Finanz prüft Berlin-Investoren

Finanz prüft Berlin-Investoren
Bankenaffäre: Die in der Causa Hypo Alpe-Adria ermittelnde Staatsanwaltschaft Klagenfurt wurde um Amtshilfe ersucht.

Anruf beim Finanzamt Salzburg-Stadt. Der zuständige Sachbearbeiter? Darf nichts sagen und verweist auf den Vorstand. Der Vorstand? Schiebt seine Assistentin vor: "Der Herr Vorstand verweist auf das Steuergeheimnis."

Warum sich die Finanzbeamten zugeknöpft geben, liegt auf der Hand: Laut KURIER-Informationen prüft die Finanz die Steuererklärungen von Mitgliedern der Hochfinanz auf Hochtouren. Österreichische Geld-Adelige, die beim Hypo-Verkauf an die Bayerische Landesbank im Frühjahr 2007 einen goldenen Schnitt gemacht haben. Auf satte 28 Prozent belief sich die Rendite, die der schillernde Finanzinvestor Tilo Berlin bereits nach wenigen Monaten für seine prominenten Klienten erzielen konnte. Mittlerweile ermittelt die Finanz, ob diese stolzen Spekulationsgewinne ordnungsgemäß versteuert wurden. Einige Investoren sollen dem Vernehmen nach noch rechtzeitig Selbstanzeige erstattet haben. Andere verschanzen sich hinter der Rechtsmeinung, den Gewinn ohnehin erst nach Ablauf der Frist (ein Jahr) realisiert zu haben.

Brisantes Schreiben

Dem KURIER liegt jedenfalls ein mit 7. März 2011 datiertes Schreiben der Salzburger Finanz vor, in dem die im Hypo-Strafverfahren ermittelnde Staatsanwaltschaft Klagenfurt "um Amtshilfe (...) im abgabenbehördlichen Prüfungsverfahren" gebeten wird. Der zuständige Finanzprüfer ersucht darin um "Übermittlung der Liste mit den Genussscheinzeichnern" , deren Herausgabe Berlin verweigerte. Diese Liste, die bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt worden war, wurde vom Kärntner Staatsanwalt am 22. März an das Finanzamt weitergereicht.

Beachtliche Ausmaße

Die Dimensionen des Spekulationsgeschäftes erreichen beachtliche Ausmaße: In Summe hatte Tilo Berlin mit seinen Investoren Ende 2006 635 Millionen Euro in den Erwerb von 25 Prozent plus einer Aktie an der Hypo gesteckt. Gesamtwert der Hypo International damals: 2,5 Milliarden Euro.

Nur fünf Monate später, beim Erwerb der Hypo-Mehrheit durch die Bayern, wurde Berlins Aktienpaket auf Basis eines Unternehmenswertes von 3,35 Milliarden Euro weiterverkauft, was Berlin und seinen Genussscheinzeichnern einen Spekulationsgewinn von 178 Millionen Euro bescherte. Solche Spekulationsgewinne müssen in der Regel in die Einkommenssteuererklärung aufgenommen werden. Gegenüber der Finanz gilt der Hinweis auf ein vorgeblich hochspekulatives Investment nicht als Argument für Steuerfreiheit.

Eindeutige Zweifel

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt meldet ohnehin eindeutige Zweifel an, ob die Spekulation tatsächlich so spekulativ war wie von Berlin und Co behauptet. Der Grund: Bereits vier Monate vor dem Berlin-Aktienkauf hatte sich der umtriebige Vermögensverwalter auf seinem Wohnsitz mit Hypo-Präsident Wolfgang Kulterer und seinem Ex-Arbeitskollegen Werner Schmidt, damals Chef der Bayrischen Landesbank (BayernLB), getroffen. In einem Dokument, das dem KURIER vorliegt, verweist die Staatsanwaltschaft auf dieses Treffen und ergänzt vielsagend:

"Des weiteren ist bei wirtschaftlicher Betrachtung wegen unkalkulierbarer Risiken nicht nachvollziehbar, dass (zum größten Teil) private Investoren derartig hohe (Millionen-)Beträge in die Zeichnung der von Berlin & Co ausgegebenen Genussscheine zum Kauf der 25 Prozent und einer Hypo-Aktie - in Kenntnis der SWAP-Verluste und der dünnen Eigenkapitalausstattung - einbrachten, wenn nicht schon zum Zeitpunkt der Zeichnung dieser Scheine der Mehrheitserwerb durch die BayernLB in Aussicht war."

Im Klartext: Die Ermittler zweifeln daran, dass der goldene Mitschnitt der Investoren dem feinen finanziellen Näschen des Tilo Berlin zu verdanken war. Sie vermuten hinter dem Gewinn vielmehr (aktienrechtlich straflose) Insiderinformationen über den beabsichtigten Einstieg der BayernLB.

Berlin und Co dementieren. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Zumindest dieser Aspekt kann dem Finanzamt gleichgültig sein.

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