Familienbeihilfe: EU-Kommission warnt vor Diskriminierung
Die EU-Kommission hat wegen der von Österreich geplanten Anpassung der Familienbeihilfe für Kinder im EU-Ausland an die Lebenskosten vor einer Diskriminierung gewarnt. In einer der APA vorliegenden Antwort auf eine parlamentarische Anfrage erinnert die EU-Behörde daran, dass der EU-Vertrag jegliche Diskriminierung - direkt oder indirekt - von Arbeitnehmern auf Grundlage der Nationalität verbiete.
"Was die von Österreich geplanten Maßnahmen in Hinblick auf die Indexierung des Kindergelds betrifft, wird die Kommission die maßgebliche Gesetzgebung auf ihre Vereinbarkeit mit EU-Recht prüfen, wenn und sobald sie angenommen wurde", schreibt die EU-Kommission in ihrer Antwort an die EU-Abgeordneten.
"Unabhängig vom Wohnort der betroffenen Kinder"
Nach den geltenden EU-Regeln für Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme hätten mobile Arbeiter denselben Anspruch auf Kindergeld wie lokale Arbeitnehmer, "unabhängig vom Wohnort der betroffenen Kinder", erklärte die EU-Kommission. "Die Kommission ist der Ansicht, dass diese Regeln auf einem fairen und aufrichtigen Grundsatz gründen, der den Kern des Binnenmarktes ausmacht und seinen Wert immer wieder unter Beweis gestellt hat: Für dieselben gezahlten Beiträge in einem Arbeitskontext sollten dieselben Leistungen anfallen und gelten."
Dieser Ansatz sei auch in Einklang mit der Linie der EU-Kommission in anderen Bereichen, wie dem Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Entsenderichtlinie. Grundlage sei das Prinzip, dass Arbeitnehmer das Recht auf den gleichen Lohn für die gleiche Arbeit am gleichen Ort hätten.
Zuletzt hatte Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) die Indexierung der Familienbeihilfe für Kinder von Ausländern, die in ihrer Heimat leben, verteidigt und erklärt, das Vorhaben der Regierung werde sicher kommen. Mehrere EU-Abgeordnete hatten die EU-Kommission zur Rechtmäßigkeit der von der ÖVP-FPÖ-Regierung geplanten Anpassung der Familienbeihilfe für Kinder im EU-Ausland befragt.
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