Fallrückzieher von Strache bei Mindestpension

Fallrückzieher von Strache bei Mindestpension
FPÖ-Chef bringt neue Forderung bei Mindestpension nach 30 Arbeitsjahren, um früheren Fehler auszubügeln.

Lange hat es gedauert, aber nun scheint FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache seinen Fauxpas beim neuen Mindestpensionspaket registriert zu haben. Worum geht es? Damit Frauen bei der Mindestpensionserhöhung auf 1200 Euro nach 40 Erwerbsjahren nicht leer ausgehen (weil Frauen selten auf 40 Erwerbsjahre kommen), sprach sich Strache für ein abgestuftes Modell aus: Nach 30 Jahren solle es künftig eine Mindestpension von wenigstens 1000 Euro geben.

Die Crux an der Sache: Offenbar wusste Strache nicht, dass Pensionisten mit 30 Erwerbsjahren seit 2017 (und inklusive einer 2,2 prozentigen Erhöhung) schon 1022 Euro als Mindestrente ausbezahlt bekommen. Das ging noch auf einen Beschluss von Rot-Schwarz zurück.

Diesen Fehler einzugestehen, wäre für den Vizekanzler mehr als peinlich gewesen. Also suchte er nach einem Ausweg aus dem Fettnäpfchen und fand ihn offenbar. Beim Ministerrat verkündete Strache, dass man ab 2020 die Mindestpension nach 30 Erwerbsjahren um bis zu 50 Euro pro Monat erhöhen will. „Die Leistbarkeit muss jetzt geprüft werden. Etwa 22.000 Personen könnten von der Maßnahme betroffen sein.“

Mit einem Schmunzeln kommentierten der Ehrenpräsident des Pensionistenverbands, Karl Blecha, und sein Nachfolger Peter Kostelka den Strache-Vorschlag: „Offenbar hat Strache auf der Oppositionsbank verschlafen, dass bereits die Große Koalition die Mindestpension auf 1022 Euro erhöht hat.“ I. Metzger

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