Buwog: Grasser-Anwalt rechnet bei Anklage mit Einspruch

Zwei Männer in Anzügen stehen in einem Flur, umgeben von Fotografen.
BUWOG-Affäre: Experten geben Empfehlung an Justizminister ab, Entscheidung wird vorerst nicht publik gemacht. Seit sieben Jahren wird gegen Grasser ermittelt.

Der Weisungsrat hat heute, Donnerstag, in der Strafsache gegen Karl-Heinz Grasser eine Empfehlung beschlossen. Über den Inhalt seiner Äußerung, ob also Grasser im Zusammenhang mit Korruptionsverdacht bei der Privatisierung der Bundeswohnungen angeklagt werden soll oder nicht, machte er keine Angaben. "Ich kann Ihnen mitteilen, dass der unabhängige Weisungsrat in seiner heutigen Sitzung eine Äußerung in der Strafsache gegen Mag. Karl-Heinz Grasser u.a. beschlossen hat und ersuche zugleich um Verständnis, dass deren inhaltliche Erörterung derzeit nicht zulässig ist, weil zunächst die Betroffenen über die weitere Vorgangsweise zu verständigen sein werden", heißt es in einer Mitteilung des Weisungsrat-Vorsitzenden, Werner Pleischl.

Ainedter rechnet mit Einspruch

Der Anwalt des Ex-Finanzministers Grassers rechnet mit einem Einspruch gegen eine allfällige Anklage. "Wenn nicht wir, dann wird irgendein anderer der vielen Beschuldigten Einspruch erheben", sagte Manfred Ainedter am Donnerstag.

Laut Ainedter gibt es in dem Verfahren 17 Beschuldigte. Ob sein Mandant Einspruch gegen eine allfällige Anklage erheben werde, hänge vom Inhalt dieser ab. Dies sei so mit Grasser vereinbart.

Ainedter hofft auf eine rasche Bekanntgabe der Empfehlung des Weisungsrats, nachdem die Betroffenen offiziell informiert werden. Die Empfehlung des Weisungsrats entbinde außerdem nicht Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) von seiner Verantwortung als oberste Weisungsspitze, sagte er.

Weiteres Prozedere

Die Äußerung des Weisungsrats wird in den nächsten Tagen dem Justizministerium übermittelt. Sie sei für dieses nicht bindend, wenngleich Justizminister Wolfgang Brandstetter erklärt habe, er werde sich in allen Fällen an die Empfehlungen des Weisungsrats halten.

Die Entscheidungen über Art und Umfang der Fortsetzung des Verfahrens liegen somit beim Justizministerium, betont Weisungsrat-Vorsitzender Pleischl. Dieses werde die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft über die Oberstaatsanwaltschaft Wien verständigen bzw. anweisen. Die Staatsanwaltschaft werde sodann die Betroffenen und danach gegebenenfalls die Öffentlichkeit informieren. "Das kann erfahrungsgemäß mehrere Wochen in Anspruch nehmen, liegt aber außerhalb der Ingerenz des Weisungsrats".

800-Seiten-Bericht

Der aus Pleischl und zwei Strafrechtsexperten bestehende Weisungsrat muss den rund 800 Seiten dicken Vorhabensbericht der Anklagebehörde prüfen und eine Empfehlung an den Justizminister abgeben. Ressortchef Wolfgang Brandstetter hat bei der Einrichtung des Weisungsrats angekündigt, sich an die Empfehlungen halten zu wollen.

Ein Mann mit langen braunen Haaren und einem hellblauen Hemd blickt nach links.
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Die Öffentlichkeit wird vorläufig nicht über die Erkenntnisse des Weisungsrats informiert werden. Der Vorhabensbericht samt Entscheidung der Experten wird in solchen Fällen via Oberstaatsanwaltschaft retour an die Korruptionsstaatsanwaltschaft geschickt. Danach werden die Betroffenen informiert – und dann die Öffentlichkeit. Wann es so weit sein dürfte, lässt sich laut einer Sprecherin des Justizministeriums noch nicht abschätzen.

Alles super-sauber

In der Causa BUWOG wird seit sieben Jahren ermittelt. Auslöser war 2004 die Privatisierung von 60.000 Bundeswohnungen unter dem damaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Bei dem Deal hatten die Grasser-Freunde und Lobbyisten Peter Hochegger und Walter Meischberger zehn Millionen Euro Provision vom Käufer Immofinanz kassiert. Die Immofinanz hatte die Konkurrenz bei einer Kaufsumme von 961 Millionen Euro um nur eine Million überboten. Der Verdacht lag nahe, dass es einen Tippgeber gab. Grasser, Meischberger und Hochegger beteuerten aber stets, alles sei "super-sauber" abgelaufen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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