Experte zu Gewessler gegen Edtstadler: Ministerien müssen sich beim Klimaplan einigen

Die Energieministerin hat einen Plan nach Brüssel geschickt, die Europaministerin hat ihn zurückziehen lassen – und zuletzt sahen sich beide irgendwie im Recht: In der seit Tagen währenden Auseinandersetzung zwischen Leonore Gewessler und Karoline Edtstadler kann man leicht den Überblick verlieren – noch dazu, wo der NEKP, also der „nationale Energie- und Klimaplan“, ohnehin ein komplexes Thema ist (der KURIER berichtete).
Was ist nun Sache? Für den Innsbrucker Verfassungs- und EU-Rechtsexperten Walter Obwexer ist die Angelegenheit angesichts der einschlägigen EU-Verordnung (2018/1999) vergleichsweise klar: Der Mitgliedsstaat – also Österreich – muss der EU-Kommission einen aktuellen NEKP schicken.
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Und weil dieser in Österreich eben mehrere Ministerien betrifft, ist er laut Ministeriengesetz auch zwischen den einzelnen Ressorts abzustimmen.
„Der Entwurf ist nicht bloß ein ‚einfacher Vorschlag‘, sondern er dient als Grundlage für die Bewertung der EU-Kommission und für die darauf gestützten, allfälligen Empfehlungen, die Österreich dann bei der Überarbeitung zu berücksichtigen hat“, erklärt Obwexer.
Die EU-Kommission könne demnach nur einen Entwurf bewerten, „der vom Mitgliedsstaat Österreich übermittelt wurde – nicht aber einen Entwurf eines innerstaatlich nicht allein zuständigen Ministeriums“.
Vertragsverletzung
Bestätigt wird von Obwexer die Rechtsmeinung, dass Österreich mit einem unabgestimmten Vorgehen ein Vertragsverletzungsverfahren sowie Strafzahlungen riskiert: „Eine verspätete Übermittlung des Entwurfs des aktualisierten NEKP kann zu einem Vertragsverletzungsverfahren führen“, sagt der Experte. „Zwingend ist das allerdings nicht.“
Finanzielle Sanktionen können laut Obwexer erst verhängt werden, wenn Österreich dem auf ein Vertragsverletzungsverfahren folgenden Urteil des EuGH nicht „umgehend“ Folge leistet.
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