EU-Verfahren wegen Klimaplan: Klimaministerium müsste Strafe bezahlen

Demnächst gibt es wieder Wahlen zum Europäischen Parlament
Der etwas bizarr anmutende Streit rund um Österreichs Nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP) geht noch in der Weihnachtswoche in Verlängerung, hat die türkis-grüne Koalition vereinbart.
Worum geht es: Vizekanzler Werner Kogler fasste das Koalitionsdilemma in Worten zusammen, wie nur er das kann: „Es gibt Unterschiede in der prozeduralen Einschätzung, das ist zutreffend“, sagte er in der ZiB2.
Österreich hätte eigentlich schon bis Ende Juni 2023 seinen NEKP an die EU-Kommission schicken sollen. Klimaministerin Leonore Gewessler bat um eine Verlängerung der Frist, da sie einen ersten Entwurf zum NEKP erst im Juni der Öffentlichkeit präsentierte. Mit der Veröffentlichung startete sie auch eine öffentliche Konsultation. Jede und jeder waren eingeladen, Klimaschutzmaßnahmen vorzuschlagen. Denn der Klimaplan hat einen nicht unerheblichen Schönheitsfehler: Laut Berechnungen des Umweltbundesamtes erreicht die Republik damit nur eine Reduktion der Treibhausgase bis 2030 um 35 Prozent (immer im Vergleich zu 1990). Innerhalb der Lastenaufteilung der EU-Staaten, die gemeinsam eine Emissionsreduktion von 55 Prozent bis 2030 erreichen wollen, lautet Österreichs Ziel: Minus von 48 Prozent. Der Entwurf des NEKP enthält demnach eine Lücke von 13 Prozentpunkten, es braucht also zusätzliche Maßnahmen.
Das Klimaministerium sammelte Vorschläge, Ideen und Kritik am bestehenden Plan, auch von den türkisen Ministerien, die allerdings nicht veröffentlicht wurden.
Gewessler wartete aber nicht auf ein offenbar notwendiges Okay des Koalitionspartners und schickte den Plan nach Brüssel. Davon bekam die Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler Wind und veranlasste, das Dokument wieder zurückzuziehen. Und am Donnerstag startete die EU-Kommission ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wegen des fehlenden Klimaplans. Ob es so weit kommt, dass Österreich zu einer Strafzahlung in Millionenhöhe verdonnert wird, kann derzeit freilich niemand sagen.
Wer muss zahlen?
Doch wer müsste eigentlich Strafe zahlen, falls Österreich keinen Entwurf nach Brüssel schickt? Die Europaministerin? Der Finanzminister? Oder doch die Klimaministerin?
Zumindest hier sind sich die Juristen einig: Strafgelder müssen immer aus dem Budget des federführenden Ressorts bezahlt werden. In diesem Fall wäre das Klima- und Energieministerin Leonore Gewessler.
Was aber passt der Volkspartei nicht am Klimaplan Gewesslers? Die Koalitionsparteien haben vereinbart, diese Debatte nicht öffentlich zu führen.
Was die Wirtschaftskammer kritisiert:
- Doch klare Hinweise gibt die Stellungnahme der Wirtschaftskammer, die sehr wohl veröffentlicht wurde. Ein kleiner Einblick sieht etwa so aus:
- Die dem NEKP zugrunde liegende Studien sind unbekannt und müssen veröffentlicht werden.
- Emissionsrechte (quasi Verschmutzungsrechte) sollen zugekauft werden.
- Zahlreiche Ziele sind zu hoch angegeben oder nie akkordiert worden, etwa der Ausbau der Erneuerbaren, 100 Prozent Elektromobilität bei neuzugelassenen Pkw vor 2035, der nicht akkordierte „Mobilitätsmasterplan 2030“ als auch das Grüngas-Gesetz, mit 100 % erneuerbarem Gas bis 2040.
Die WKÖ-Kritik ist 60 Seiten lang, liefert also ausreichend Stoff für Debatten.
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