EU: Unwürdige Arbeitsbedingungen an Universitäten

EU: Unwürdige Arbeitsbedingungen an Universitäten
Kettenverträge sind an Österreichs Universitäten gang und gebe, wie eine Studie zeigt. Die EU-Kommission hält diese Regelung für rechtswidrig.

Die EU-Kommission hält die gesetzliche Regelung der Kettenarbeitsverträge an Universitäten in Österreich für EU-rechtswidrig. Die Möglichkeit der Aneinanderreihung von befristeten Arbeitsverträgen bis zu einer Höchstdauer von zwölf Jahren sei sachlich nicht gerechtfertigt und diene dazu, "den ständigen und dauerhaften Bedarf des Arbeitgebers an Personal zu decken", heißt es in einer Stellungnahme.

An Österreichs Universitäten sind Kettenverträge allerdings gang und gebe, wie eine Umfrage im Auftrag der Arbeiterkammer Wien von IFES und dem NPO-Institut der Wirtschaftsuniversität (WU) zeigt. Fast jeder zweite Mitarbeiter an den Unis hat einen Arbeitsvertrag auf Zeit, oft einen solchen Kettenvertrag.

Für die Studie wurden 2.500 Arbeitnehmer an Unis (91 Prozent) und Fachhochschulen (neun Prozent) befragt. An den Unis hatten dabei 49 Prozent der Befragten ein befristetes Arbeitsverhältnis, an den FH waren es 26 Prozent. Bei der offenen Frage nach belastenden Arbeitsumständen wurden an erster Stelle Kettenarbeitsverträge am häufigsten genannt. Dementsprechend forderte AK-Präsidentin Renate Anderl auch ein Aus für diese.

Knapp die Hälfte durch Zeitdruck belastet

44 Prozent der Befragten an Unis fühlten sich durch Zeitdruck und Stress belastet bzw. stark belastet, 27 Prozent gar nicht bzw. wenig. In etwa die Waage hält sich die Einschätzung der Belastung durch unsichere berufliche Perspektiven, schlechte Kommunikation und eine etwaige prekäre finanzielle Situation.

Uni-Angestellte mit Beruf zufrieden, nicht aber mit Karrierechancen

74 Prozent der Befragten an Universitäten waren mit ihrer beruflichen Tätigkeit zufrieden bis sehr zufrieden, lediglich fünf Prozent zeigten sich wenig bis gar nicht zufrieden (Rest: mittel bzw. keine Angaben). Ähnlich sehen die Ergebnisse bei der Möglichkeit aus, Arbeitsabläufe selbstständig zu bestimmen. 47 Prozent sind allerdings mit ihren Karrieremöglichkeiten wenig bis gar nicht zufrieden, 39 Prozent mir ihren Mitbestimmungsmöglichkeiten. Zufrieden bis sehr zufrieden bewertet wurden diese beiden Punkte nur von jeweils rund einem Viertel. An den FH waren die Ergebnisse ähnlich. Die negativen Bewertungen waren jedoch weniger stark ausgeprägt.

Ausgangsfall für die Stellungnahme der EU-Kommission zu Kettenverträgen war die von der Arbeiterkammer unterstützte Klage einer Chemikerin, die zwischen 2002 und 2014 immer wieder mit befristeten Vollzeit- und Teilzeitverträgen an einer Wiener Universität beschäftigt war. Laut Universitätsgesetz (UG) ist eine mehrmalige Aneinanderreihung von befristeten Arbeitsverträgen etwa im Rahmen von Drittmittel- oder Forschungsprojekten bis zu einer Höchstgrenze von sechs (Vollzeitkräfte) bzw. acht Jahren (Teilzeitkräfte) zulässig. Diese verlängert sich auf zehn bzw. zwölf Jahre, wenn etwa Forschungsprojekte fertiggestellt oder Publikationen abgeschlossen werden sollen. Die Arbeitnehmerin sah in der unterschiedlichen Zeitgrenze für Teil- und Vollzeitkräfte eine mittelbare Diskriminierung von Frauen, weil überwiegend Frauen in Teilzeit arbeiten. Das Arbeits- und Sozialgericht Wien legte den Fall daher dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor.

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