EU-Kommission leitet Verfahren gegen Österreich ein

EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen spricht von einem politischen Motiv
EU-Kommission mahnt Österreich zweimal ab. Kinderwohl und Arbeitsrechtliches bedürfen einer Rechtsanpassung.

Gegen fast alle EU-Mitgliedstaaten hat die EU ein Vertragsverletzungsverfahren aufgrund mangelhafter Umsetzung der arbeitsrechtlichen Entsenderichtlinie eingeleitet. Von diesem Vertragsverletzungsverfahren sind 24 von 27 Mitgliedsstaaten betroffen - darunter auch Österreich. Verschiedene nationale Bestimmungen seien nicht mit der EU-Richtlinie harmonisiert worden, hieß es von der Kommission am Donnerstag. Ab heute bleiben den EU-Ländern zwei Monate, um erforderliche Maßnahmen umzusetzen. Sonst steht die zweite Verwarnung ins Haus.

Was Österreich konkret angelastet wird, geht aus der Mitteilung nicht hervor. Die EU-Kommission betont nur den Inhalt und den Zweck der Richtlinie. Sie ziele darauf ab, "die praktische Anwendung der Vorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmern zu stärken, indem Fragen im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Betrug und Umgehung von Vorschriften, dem Zugang zu Informationen und der Verwaltungszusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten angesprochen werden".

Konkreter wird es bei einem zweiten Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich. Bei der Umsetzung der Richlinie über das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand ist Österreich säumig. Neben Österreich erreichte fünf weitere EU-Staaten der Vorwurf der Kommission, dass "gewisse Lücken" beim Rechtsbeistand in Bezug auf Kinder bestehe. Dies betreffe zum Beispiel die Benachrichtigung eines geeigneten Erwachsenen, wenn es gegen das Wohl des Kindes gehe. Oder die Pflicht einen Elternteil zu informieren, wenn dem Kind  ein Freiheitsentzug droht bzw. schon eingetreten ist. Die sechs EU-Staaten haben nun zwei Monate Zeit, die Sachlage klarzustellen. Andernfalls werden sie erneut abgemahnt.

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