EU-Zahlungen für Flüchtlinge in Österreich gedeckelt

Flüchtlinge nach ihrer Rettung aus Libyen in Niger (Archivbild)
Für jeden seit 2013 zugewanderten Nicht-EU-Bürger sind 2.800 Euro aus EU-Geldern vorgesehen.

Für jeden von 2013 bis 2016 zugewanderten Nicht-EU-Bürger will die EU-Kommission 2.800 Euro in der nächsten Finanzperiode von 2021 bis 2027 aus den EU-Strukturfonds zahlen. Für Österreich hat dies zwar Einfluss auf die Berechnung, es gilt aber ein Deckel. Weil Österreich über 120 Prozent des EU-BIP liegt, bekommt es nicht mehr EU-Kohäsionshilfen als in der laufenden Periode, also 1,3 Mrd. Euro.

Deutschland kann dadurch laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung auf 4,5 Milliarden Euro zum Ausgleich für die Belastung durch die Flüchtlingskrise hoffen. Allerdings muss Deutschland insgesamt in der neuen Periode Kürzungen seiner EU-Kohäsionsmittel von minus 21 Prozent hinnehmen. Grund dafür ist die wirtschaftliche Entwicklung im Osten Deutschlands.

426,6 Millionen zusätzliche EU-Hilfen

Entscheidend soll die Nettozuwanderung laut Eurostat-Statistiken sein, das heißt die Zahl der Einwanderer von außerhalb der EU abzüglich der Abwanderung. Nach den vorliegenden Eurostat-Zahlen verzeichnete Österreich von 2013 bis 2016 eine Zuwanderung von 212.634 Nicht-EU-Bürgern, dem stand im selben Zeitraum eine Abwanderung von 60.253 Nicht-EU-Bürgern entgegen. Das ergibt eine Nettomigration von 152.381. Nach der theoretischen EU-Berechnungsmethode wären dies zusätzliche EU-Hilfen von 426,6 Millionen Euro, allerdings greift hier vorher die Deckelregelung.

"Migration ist eine der großen Herausforderungen für die Europäische Union in der neuen Haushaltsperiode. Wir schlagen vor, dies in der Zuweisung der Kohäsionsmittel zu berücksichtigen, um den großen Anstrengungen in den EU-Mitgliedsstaaten und Regionen in diesem Bereich Rechnung tragen", sagte EU-Kommissionssprecher Johannes Bahrke auf APA-Anfrage.

Zwar wird die Zuweisung der Kohäsions-Mittel auch künftig in erster Linie auf dem Pro-Kopf-BIP beruhen. Zu 81 Prozent beruht die Berechnung der EU-Kohäsionsgelder auf dem BIP pro Kopf. Damit sollen weiter wirtschaftsschwache Regionen gefördert werden. Migration soll nun aber EU-weit mit einem Faktor von 3 Prozent erstmals in die Kalkulation einfließen.

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