Em. Univ. Prof. Dr. Werner Kuich: Urteilsveröffentlichung

Landesgericht für Strafsachen
Urteilsveröffentlichung zu dem Artikel „Uni-Räte: Blaue unter Braunverdacht abgeblitzt“ vom 20.02.2018

Im Namen der Republik!

Wegen der Veröffentlichung eines Artikels seit 20.02.2018 auf der Website www.kurier.at unter der Überschrift „Uni-Räte: Blaue unter Braunverdacht abgeblitzt“, in welchem behauptet wurde, der Antragsteller em. Univ. Prof. Dr. Werner KUICH habe einem Verein angehört, der die nationalsozialistische Rassenideologie vertrete, wurde in einem Medium in Bezug auf den Antragsteller em. Univ. Prof. Dr. Werner KUICH der objektive Tatbestand der üblen Nachrede nach § 111 Abs 1 und 2 StGB hergestellt.

Die Antragsgegnerin Telekurier Online Medien GmbH & Co KG wurde zur Zahlung einer Entschädigung gemäß § 6 Abs 1 MedienG an den Antragsteller em. Univ. Prof. Dr. Werner KUICH, zur Urteilsveröffentlichung sowie zum Kostenersatz verurteilt.

Landesgericht für Strafsachen Wien, Abteilung 42, am 05.06.2018

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