Dritte Verurteilung für Holocaustleugner: 24 Monate teilbedingt

Das frühere NS-Lager Mauthausen in OÖ
Ein pensionierter Arzt aus Oberösterreich schrieb Briefe, in denen er Vergasungen mit Zyklon B in Mauthausen bestritt.

Ein bereits zweimal einschlägig verurteilter Holocaustleugner ist am Dienstag im Landesgericht Linz erneut verurteilt worden. Er fasste 24 Monate, davon acht unbedingt, aus. Das Urteil ist rechtskräftig. Der 75-Jährige hat zugegeben, in Briefen an Politiker und die Justiz u.a. geschrieben zu haben, es sei "eine Lüge", dass im KZ Mauthausen mit Zyklon B vergast worden sei.

2014 und 2017 war der pensionierte Arzt aus dem Mühlviertel bereits wegen ähnlicher Delikte nach dem Verbotsgesetz verurteilt worden. Allen Beteuerungen zum Trotz soll er erneut 14 Briefe u.a. an Gemeindepolitiker in Mauthausen, die Staatsanwaltschaft und das Landesgericht Linz, die Nationalratsabgeordnete Sabine Schatz (SPÖ) und eine Zeitung geschrieben haben, teilweise sogar aus der Justizanstalt heraus, wo er fünf Monate einsaß.

 

Dritte Verurteilung für Holocaustleugner: 24 Monate teilbedingt

Befreiung von Mauthausen am 5. Mai 1945

Die darin verbreitete "alternative Wahrheit - so Verteidiger Andreas Mauhart - besagt im Wesentlichen, dass in Mauthausen nicht mit Zyklon B vergast worden sei, weil in diesem Fall die Wände blau sein müssten. Zum Beweis, dass der Holocaust nicht in der Hitlerzeit, sondern von 1925 bis 1939 stattgefunden hätte, war teilweise eine Grafik angeschlossen, die zeigt, dass die Größe der jüdischen Bevölkerung in dieser Zeit abgenommen und nach 1939 stagniert hätte. In den Briefen ist u.a. von der "Zyklon B-Lüge der Herrn Marsalek und Wiesenthal" (gemeint sind die Mauthausen-Überlebenden Simon Wiesenthal und Hans Marsalek, die an der geschichtlichen Aufarbeitung wesentlich beteiligt waren, Anm.) und der "Mauthausen-Betrüger-Clique" - laut Staatsanwaltschaft ein von einem bekannten Holocaust-Leugner geprägter Begriff - oder der "Brechung der Zinsknechtschaft", einem aus dem NSDAP-Programm stammenden Schlagwort, die Rede.

"Querulatorisches" Verhalten attestiert

Die psychiatrische Sachverständige Adelheid Kastner hatte dem Mann in früheren Verfahren eine Persönlichkeitsstörung mit querulatorischer Komponente attestiert, mittlerweile sei daraus eine querulatorische Persönlichkeitsstörung geworden. Das sei aber keine Krankheit und der 75-Jährige daher zurechnungsfähig, so Kastner. Sie beschreibt ihn als jemanden mit "ausgeprägtem Gerechtigkeitssinn", der dazu neige, sich in ein Detail zu verbeißen und alles Andere außer Acht zu lassen. Die Wahl des Zyklon-B-Themas sei "unglücklich, aber eher zufällig gewesen".

Angeklagter: Habe "abgeschworen"

Der Angeklagte gab alle Vorwürfe zu. Aber er habe "abgeschworen" und werde keine Briefe mehr schreiben, versprach er Richter Clemens Nathschläger. "Ich habe nur die Wahrheitssuche im Sinn gehabt und keine Verherrlichung des Nationalsozialismus", beteuerte der 75-Jährige. Er akzeptiere nun allerdings, dass die Äußerungen strafbar gewesen seien. Er ließ auch durchklingen, dass die Zeit im Gefängnis mit dieser Einsicht zu tun habe.

Die Geschworenen sprachen den Angeklagten einstimmig nach dem Verbotsgesetz schuldig. Bei einem Strafrahmen von einem bis zehn Jahren wurde er zu 24 Monaten, davon acht unbedingt verurteilt. Als mildernd wertete das Gericht das umfassende reumütige Geständnis mit Schuldeinsicht, die Persönlichkeitsstörung und die positive Prognose Kastners. Die Sachverständige hatte erklärt, der Angeklagte dürfte sich von dem Thema nun distanziert haben. Er werde sich wohl künftig einer anderen Sache zuwenden und dort erneut auf Details herrumreiten, erwartet sie. Anklage und Verteidigung verzichteten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist rechtskräftig.

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