Die Schuldenbremse wird EU-weit eingesetzt
Im europaweiten Vergleich zeigt sich: Einige EU-Länder haben bereits eine
Schuldenbremse eingeführt. Und viele andere diskutieren darüber.
Deutschland hat 2009 eine "institutionelle Selbstbindung" beschlossen, seit heuer ist die Regelung in Kraft. Das Budgetdefizit darf nicht höher als 0,5 Prozent des Brutto-Inlandsproduktes (BIP) sein. Ab 2016 ist ein Defizit von mehr als 0,35 Prozent des BIP verboten, ab 2020 ist gar kein Defizit mehr erlaubt. Der Entwurf sieht vor, dass die Neuverschuldung von heuer 30 auf 27,2 Milliarden Euro 2012 reduziert wird.
Italien und Spanien haben beschlossen, dass ein entsprechendes Gesetz in der Verfassung verankert wird; in der Schweiz dürfen die Ausgaben die Einnahmen einer Periode nicht übersteigen; in Polen sind Kredite und Garantien auf 60 Prozent des BIP beschränkt. Auch Ungarn, Serbien, Estland und Bulgarien haben Regelungen zur Begrenzung der Schulden.
Üblicherweise gibt es Ausnahmeregeln für Notfälle oder Konjunkturkrisen. Eine Ausgabenbremse (etwa Rahmenbudgetpläne) haben fast alle EU-Staaten. Weder eine Schulden- noch eine Ausgabenbremse gibt es nur in Dänemark, Luxemburg, Malta, Portugal, Zypern und Großbritannien.
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