Die Alternative zu Hausarzt und Spitalsambulanz

Mehr Ehrlichkeit im Wiener Spitalsärztestreit
Sozialversicherungen und Ärztekammer einigen sich auf Gesamtvertrag für Primärversorgungseinheiten.

Nach mehr als fünf Jahren Verhandlungen haben sich der Hauptverband der Sozialversicherungen und die Ärztekammer am Dienstag auf einen bundesweiten Gesamtvertrag für Primärversorgungseinheiten (PVE) geeinigt. Darin sind die Leistungen der 75 Einheiten, die bis 2021 entstehen sollen, sowie die Honorierungen für die Ärzte festgelegt.

Festgeschrieben ist darin etwa, dass jede Primärversorgungseinheit zumindest aus drei Allgemeinmedizinern und einer diplomierten Krankenpflegerin oder einem diplomierten Krankenpfleger bestehen muss. Zusätzlich können verschiedene andere Mediziner und Therapeuten für die Patienten zur Verfügung stehen.

Primärversorgung: Mehr Zeit für den Patienten

Öffnungszeiten bis zu 50 Wochenstunden

Einheitliche Öffnungszeiten zwischen 40 und 50 Wochenstunden müssen den Patienten angeboten werden. Damit soll den Patienten der Umstieg von den Spitalsambulanzen schmackhaft gemacht werden. 

Ziel der PVEs ist, den Patienten den Weg ins Krankenhaus möglichst zu ersparen.  „Mit der Primärversorgung rückt die medizinische Versorgung direkt vor die Haustür der Menschen – sie müssen nicht mehr wegen jeder Kleinigkeit in ein Spital fahren, sondern haben persönliche Betreuung vor Ort", erklärte Hauptverbands-Vorsitzender Alexander Biach. 

Hausarzt nicht ersetzen, sondern ergänzen

Gleichzeitig seien "Primärversorgungseinheiten neben den weiter existierenden Hausärzten und den Gruppenpraxen nur eine Spielart der Primärversorgung", betonte Johannes Steinhart, Vizepräsident der Ärztekammer. Die PVEs sollen demnach "den Hausarzt nicht ersetzen, sondern ihn ergänzen“.

Der Gesamtvertrag enthält auch einen definierten Versorgungsauftrag, der pauschal abgegolten wird. Darin ist etwa aufgelistet, welche Leistungen angeboten werden - z.B. die Betreuung chronisch Kranker wie Diabetiker oder die Versorgung von Schnittwunden. Damit dürften die Ärzte einen Patienten dann nicht mehr in ein Krankenhaus weiter verweisen.

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