Datenschutzbedenken: ELGA hält Impfpflicht für nicht durchführbar

Impfung in der Hofburg
Die Datenschutzbehörde muss nun prüfen.

Die ELGA (Elektronische Gesundheitsakte) GmbH hat ein 87-seitiges Dokument zur "Datenschutz-Folgenabschätzung" der Impfpflicht an die Bundesregierung übrmittelt. Das berichten die ZIB2 und heute.

ELGA hält die Impfpflicht für datenschutzrechtlich bedenklich und insofern nicht umsetzbar. Die Datenschutzbehörde muss dies nun prüfen.

Konkret geht es um "die personenbezogene Verarbeitung von Ausnahmen von der generellen COVID-19-Impfpflicht im Zentralen Impfregister" sowie "die Übermittlung der Impfdaten und Ausnahmen an den Gesundheitsminister unter anderem zur Verhängung von Strafen gegenüber Nichtgeimpften", die ELGA datenschutzrechtliche Sorgen bereiten. Gleichzeitig sei diese Datenverarbeitung aber ein notwendige Bedingung "für die Vollziehung der COVID-19-Impfpflicht und setzt diese daher logisch voraus", heißt es in dem Papier.

Darüber hinaus hält ELGA die Impfpflicht für nicht verhältnismäßig.

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