Datenschutz: NEOS wollen Änderung und erinnern an Bifie-Skandal

Claudia Gamon.
Gamon will echte "Pseudonymisierung" der Daten und erinnert an einen Skandal mit geleakten Schülerdaten 2014.

Die NEOS plädieren für Änderungen bei der geplanten Registerforschung. Die Abgeordnete Claudia Gamon fordert die Regierung u.a. auf, festzulegen, dass eine tatsächliche "Pseudonymisierung" der an Forscher weitergegebenen Daten vorgenommen werden muss. Grundsätzlich befürwortet Gamon die Registerforschung aber, auch den Zugriff auf ELGA-Daten, weil die Wissenschaft diesen "Datenschatz" nutzen müsse.

Grundsätzlich sieht das Forschungsorganisationsgesetz vor, dass wissenschaftliche Organisationen ab 2019 Zugang zu den in staatlichen Datenbanken gespeicherten Daten der Bürgerinnen und Bürger erhalten sollen. Dabei soll der Name der Betroffenen durch eine Kennzahl ersetzt werden. Datenschützer kritisieren aber, dass einzelne Personen identifizierbar bleiben, wenn Informationen aus verschiedenen Datensätzen verknüpft werden.

Verschärfung der Datenschutzbestimmungen

Die NEOS fordern daher eine Verschärfung der Datenschutzbestimmungen im Forschungsorganisationsgesetz: Anstatt nur den Namen durch ein Personenkennzeichen zu ersetzen, sollte eine echte "Pseudonymisierung" der Daten sichergestellt werden. Dies würde bedeuten, dass die einzelnen Datensätze neben dem Namen auch sonst keine Daten enthalten dürfen, die Einzelpersonen identifizierbar machen.

Gamon erinnert gegenüber der APA an den Schülerdaten-Skandal des Jahres 2014. Damals gelangten 400.000 Testergebnisse des Bildungsforschungsinstituts (Bifie) ins Internet. Zwar waren die Namen der Schüler gelöscht, dennoch konnten die Betroffenen über Angaben zur Schule, zur Klasse und zum Lehrer identifiziert werden.

Außerdem wollen die NEOS die im Forschungsorganisationsgesetz vorgesehene Einschränkung der Betroffenenrechte abschwächen. Das Gesetz gibt wissenschaftlichen Organisationen das Recht, Auskunft über sowie Berichtigung und Löschung von verwendeten Daten zu verweigern, wenn das die Forschung gefährden würde. Die NEOS fordern, dass diese Beschränkung nur dann zulässig sein soll, wenn damit nicht unverhältnismäßig in die Rechte der betroffenen Person eingegriffen wird.

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