Das Sparpaket wird geteilt

Man war um Deeskalation bemüht: Freitagabend trafen einander sechs Verhandler von SPÖ und ÖVP, um beim 26,5 Milliarden Euro-Sparpaket die letzten Details zu klären und den Beschluss für Dienstag im Ministerrat auf Schiene zu stellen. Bis zur finalen Abstimmung war es noch ein gutes Stück Arbeit. Denn bei allem, was die Teams von Bundeskanzler Werner Faymann und Vizekanzler Michael Spindelegger besprachen, spielte eine Frage eine zentrale Rolle, nämlich: Wie ist der Konflikt mit der Hofburg zu lösen? Wie berichtet, hat Bundespräsident Heinz Fischer darauf hingewiesen, dass sich ein Inkrafttreten der Sparpaketsgesetze bis 1. April nicht ausgehen wird, wenn er, Fischer, das Paket auch entsprechend prüfen soll.
Am Abend einigte man sich dann darauf, den Beschluss zu „tranchieren“: Der Kanzler wird der Bundesregierung vorschlagen, das
Sparpaket in zwei Etappen zu beschließen. „Besonders dringende Maßnahmen“ sollen, so die Hofburg, bereits am 1. April in Kraft treten; der größere Teil folgt dann mit 1. Mai. Bundespräsident Heinz Fischer wird den ersten Teil „vorrangig prüfen“ und „nach Möglichkeit“ bis zum 31. März über das verfassungsmäßige Zustandekommen entscheiden.
Änderungen
An den einzelnen Maßnahmen wollten weder SPÖ noch ÖVP Substanzielles ändern Die Vertreter der Arbeitgeber hatten Druck gemacht, die 110 Euro „Auflösungsabgabe“ einzugrenzen. Ihr Argument: Für Berufspraktikanten oder Personen, die nur für die Saison (Tourismus, Bau) eingestellt werden, sollten Firmen nicht 110 Euro „Pönale“ bezahlen. Die Arbeitnehmer-Vertreter wiederum machten sich besonders für ältere Arbeitnehmer mit schlechter Ausbildung stark: Es sei nicht zumutbar, disen Menschen den Zugang zur Invaliditätspension zu erschweren. Thema war zudem, wie die Rettung der ÖVAG in den Budgetplan eingepasst werden könne. Wie berichtet, werden für die neuerliche Sanierung der Bank heuer 700 Millionen Euro aus dem Haushalt benötigt, die das Defizit erhöhen.
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