Das Kleingedruckte im Sparpaket

Sparschwein.
Ganz fertig ist das Sparpaket immer noch nicht. In der Nacht zum Samstag hat die Regierung die Gesetzesentwürfe zu den Sparmaßnahmen, die am 6. März im Ministerrat beschlossen werden sollen, zur Begutachtung ausgeschickt.
Aber das Gesetz für die Abschaffung der Invaliditäts-Pension für die unter 50-Jährigen fehlt. „Das wird in den nächsten Monaten nachgereicht. Es geht dabei um sehr komplizierte Details. Das muss sorgfältig vorbereitet werden“, hieß es dazu aus dem Sozialministerium. Die Reform soll dennoch im Jänner 2014 in Kraft treten.
Vorgesehen ist, dass unter 50-Jährige keine I-Pension mehr bekommen, sondern ein Reha-Geld. Das Arbeitsmarktservice soll versuchen, diese Personen umzuschulen. Ein Grund für die Verzögerung ist, dass das Ministerium keine Lösung für Personen fand, die das AMS nicht beruflich rehabilitieren kann.
Noch nicht fix ist auch die Kürzung der Presseförderung. Die Koalition will diese Frage bis zum Regierungsbeschluss klären, lässt Staatssekretär Josef Ostermayer (
SPÖ) ausrichten.
Anders als angekündigt wird die Parteienförderung nicht gekürzt. Begründung: Bereits 2010 wurde eine etappenweise Kürzung bis 2014 vereinbart. Weniger Geld gibt es für die Parteiakademien.
Beamte
Fertig sind hingegen die Sparpläne bei den Beamten. Die Gesetzesentwürfe von Ministerin Gabriele Heinisch-Hosek enthalten eine Lockerung des Versetzungsschutzes. So sind künftig auch „besoldungsgruppenübergreifende“ Versetzungen möglich. Das heißt: Beamte können gegen ihren Willen in andere Verwendungsgruppen versetzt werden, auch finanzielle Verluste müssen in Kauf genommen werden – aber begrenzt. Neue Details werden mit den Gesetzesentwürfen des Finanzministeriums bekannt.
So gelten die neuen Regeln für Grundstücksveräußerungen (besonderer Steuersatz von 25 Prozent) auch für Verkäufe durch Privatstiftungen. Die Förderung der „Zukunftsvorsorge“ wird nun doch dauerhaft gekürzt und nicht nur bis 2016 befristet. Bei der Kürzung der Bauspar-Förderung (ab April 2012) wird kein prämienbegünstigter Ausstieg aus Verträgen möglich sein. Der Entwurf enthält auch die genauen Zahlen zum Solidarbeitrag: Die befristete höhere Steuer (27–50 Prozent) auf das 13. und 14. Gehalt gilt ab einem Jahresverdienst von 185.920 Euro brutto.
ORF, OeNB, ÖBB und Altpolitiker: Superpensionen bleiben im Visier
Der Punkt wurde aufgeschoben, aber nicht aufgehoben. Die Beilage zum Sparpaket-Ministerratsbeschluss hält fest: Ein „Pensionssicherungsbeitrag für hohe Pensionen “ soll kommen. Verantwortlich dafür ist Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ). Aus Regierungskreisen heißt es, es gehe nach wie vor um die hohen Pensionen von ORF , ÖBB, OeNB, Sozialversicherung und von Altpolitikern. Hundstorfer, so heißt es, soll dabei sein, sich dort Zusagen für Extra-Beiträge zu holen. Ein Sprecher Hundstorfers will das nicht bestätigen. Dort heißt es lediglich, es gebe von der OeNB Signale für einen freiwilligen Beitrag.
Das Problem bei Sonderabgaben der Alt-Pensionen aus Sonderrechten ist: Es geht um Eingriffe in Einzelverträge – verfassungsrechtlich heikel. Pensionsexperte Bernd Marin kritisiert, dass der Pensionssicherungsbeitrag nicht bereits im Sparpaket enthalten ist. Marin: „Es ist machbar und legitim, insbesondere, wenn es eine Beitragslücke von 70 bis 80 Prozent gibt, wie das bei der OeNB der Fall ist – unter der Direktionsebene.“ Bei gewöhnlichen OeNB-Angestellten stünden durchschnittlich 600.000 Euro an bezahlten Beiträgen der Gesamt-Pensionsleistung von 2,3 Millionen Euro gegenüber. Darüber hinaus gab die OeNB allein für 14 Direktoren 2010 vier Mio. Euro aus. Das entspricht einer Durchschnittspension von 20.408 Euro im Monat. Für Marin müssten auch die 2000 Altpolitiker stärker zur Kasse gebeten werden – denn über die letzten 20 Jahre gerechnet seien die ASVG-Pensionen nur unter der Inflationsrate erhöht worden.
Die Grünen wollen verhindern, dass die
Regierung das Projekt aufschiebt. Sozialsprecher Karl Öllinger verlangt, dass sehr hohe Pensionen einen zehnprozentigen Pensionssicherungsbeitrag zahlen müssen. Auch die Altpolitiker sollen mehr zahlen.
Einen Teil der Superpensionen trifft bereits die Solidarabgabe: All jene, deren Ruhebezug höher als 185.920 Euro brutto pro Jahr ist (siehe Text oben).
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