Dämpfer für Dobernig im Kampf gegen Hypo-Ausschuss
Einen neuerlichen Dämpfer hat der Verfassungsgerichtshof dem Kärntner Ex-Finanzreferent Harald Dobernig (BZÖ/FPÖ) in seinem Konflikt mit dem Hypo-Untersuchungsausschuss versetzt. Das Höchstgericht hat am Freitag seine Beschwerde gegen den Ausschluss seiner Vertrauensperson im U-Ausschuss als unzulässig zurückgewiesen. Bereits vor zehn Tagen hatte der VfGH die Beschwerde von Dobernigs Anwalt zurückgewiesen.
Der VfGH begründet die Zurückweisung der Beschwerde damit, dass in diesem Fall kein "Persönlichkeitsrecht" verletzt sein könne. Die Verfahrensordnung für Untersuchungsausschüsse räume Auskunftspersonen das Recht ein, eine Vertrauensperson beizuziehen, allerdings nicht das Recht, eine vom U-Ausschuss ausgeschlossene Vertrauensperson. Dann habe der Betroffene jedoch das Recht, die Befragung in Anwesenheit einer anderen Vertrauensperson fortzusetzen.
"Es gibt keinen Anspruch auf ein bestimmtes, etwa in anderen Fällen gesetztes, Verhalten des Untersuchungsausschusses."
Dass der Hypo-U-Ausschuss, wie von Dobernig behauptet, beim Ausschluss von Vertrauenspersonen unterschiedlich vorgegangen sei, ändere daran nichts, so der VfGH. "Es gibt keinen Anspruch auf ein bestimmtes, etwa in anderen Fällen gesetztes, Verhalten des Untersuchungsausschusses", argumentieren die Verfassungsrichter.
Zum Hintergrund der Beschwerde: Dobernig war für 1. Juli 2015 als Auskunftsperson in den Hypo-Ausschuss geladen. Sein ihn begleitender Anwalt Franz Großmann wurde allerdings von der Befragung ausgeschlossen, weil er in der Vergangenheit auch als Anwalt für die Hypo Alpe Adria gearbeitet hatte. Dagegen legten sowohl Dobernig als auch Großmann Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein - erfolglos. Auch eine ebenfalls von Dobernig eingebrachte Beschwerde gegen seine neuerliche Ladung ohne Auskunftsperson ist bereits zurückgewiesen worden.
Im Zusammenhang mit dem U-Ausschuss anhängig ist außerdem noch die Beschwerde der ersten zur Hypo-Affäre befragten Auskunftsperson, der früheren Aufsichtskommissärin Sabine Kanduth-Kristen. Ihr missfiel die Art und Weise, wie sie befragt wurde, weshalb sie sich wegen willkürlicher Behandlung an den VfGH wandte.
Kommentare