Corona-Testpass für die Ferien: Jetzt kommt der Holiday-Ninja-Pass

Corona-Testpass für die Ferien: Jetzt kommt der Holiday-Ninja-Pass
Bildungsminister Polaschek und Tourismusministerin Köstinger präsentieren ihr Modell, wie Schüler über die Feiertage ihren Zutritts-Nachweis bekommen können.

Zweieinhalb Wochen fallen die regelmäßigen Corona-Tests an den Schulen während der Feiertage aus. Doch es gibt zahlreiche Bereiche wie das Wirtshaus, wo auch Schüler ein negatives Testergebnis benötigen.

Deshalb präsentieren Bildungsminister Martin Polaschek und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger das Modell der Bundesregierung, wie ein Testregime auch über die Feiertage aufrecht erhalten werden kann.

Holiday-Ninja-Pass kommt

Wie funktioniert der Holiday-Ninja-Pass?

Für die Wintersaison 2021/22 wurde die Initiative Holiday-Ninja-Pass, angelehnt an den österreichischen Schul-Ninja-Pass, ins Leben gerufen. Der Holiday-Ninja-Pass ist eine Ausnahmeregelung zum 2G-Nachweis für nicht bzw. nicht vollständig geimpfte Jugendliche im schulpflichtigen Alter (von 12 bis 15 Jahren) aus dem In- und Ausland. 

  • Der Holiday-Ninja-Pass ist einem 2-G-Nachweis gleichgestellt, wenn:
  • von Tag 1 bis Tag 5 stets ein gültiger negativer Testnachweis vorliegt;
  • grundsätzlich mindestens 2 Tests davon PCR-Tests sind;
  • alle offiziellen Testnachweise dem Holiday-Ninja-Pass in Papierform oder digital angeschlossen sind und ein gültiger Lichtbildausweis mitgeführt wird.

 

  • Durch die Durchführung dieses regelmäßigen Testrhythmus ist der Holiday-Ninja-Pass auch am Tag 6 und 7 ohne weiteren Testnachweis gültig = 2 „Bonustage“.
  • Kann im Einzelfall ein PCR-Test-Nachweis aufgrund einer nicht zeitgerechten Auswertung (länger als 24 Stunden) oder mangelnder Verfügbarkeit nicht vorgewiesen werden, ist stattdessen ausnahmsweise der Nachweis eines Antigentests zulässig (sofern dies glaubhaft gemacht werden kann).
  • Die Regelung erfolgt analog zum Ninja-Pass der Schulen, wonach die Gültigkeitsdauer für Antigentests 48 Stunden und für PCR-Tests 72 Stunden beträgt.
  • Der 7-Tages-Rhythmus ist flexibel, was bedeutet, dass die Testungsserie an jedem Wochentag begonnen werden kann – ausschlaggebend für die Gleichstellung mit dem 2-G-Nachweis an 7 Tagen ist, dass während der ersten 5 Tage stets ein gültiges Testergebnis vorliegt. 
  • Auch der Test für die Einreise nach Österreich kann im Holiday-Ninja-Pass geltend gemacht werden.
  • Gültig ist der Pass ab Vorlage des ersten negativen Testergebnisses.
  • Als schulpflichtig gelten alle Jugendlichen, die nach dem Stichtag 31.08.2006 geboren wurden.
  • Der Holiday-Ninja-Pass dient der Dokumentation der seriellen Testungen und kann von jedem ausgefüllt werden, dem die entsprechenden Testnachweise vorliegen (z.B. vom Erziehungsberechtigten).

Hier können Sie sich den Testpass herunterladen (PDF-LINK)

Was heißt das? Praxisbeispiele:

Die Beispiele aus dem Tourismusministerium

Variante 1:

  • Antigentest Tag 1 Montagnachmittag – gültig bis Mittwochnachmittag
  • PCR-Test Dienstagfrüh – gültig bis Freitagfrüh
  • PCR-Test Donnerstagfrüh – gültig bis Sonntagfrüh
  • Holiday-Ninja-Pass von Montagnachmittag bis Sonntag 24 Uhr (Tag 7) gültig.

Variante 2:

  • Antigentest Tag 1 Donnerstagfrüh – gültig bis Samstagfrüh
  • PCR-Test Donnerstagfrüh – gültig bis Sonntagfrüh
  • PCR-Test Samstagfrüh – gültig bis Dienstagfrüh
  • Holiday-Ninja-Pass von Donnerstagfrüh bis Mittwoch 24 Uhr (Tag 7) gültig

Variante 3 – Urlaubswoche von Samstag bis Samstag:

  • PCR-Test (Probenentnahme) Freitagfrüh (Tag 1) – gültig bis Montagfrüh
  • Samstag (Tag 2) Anreise mit negativem PCR-Testergebnis von Tag 1 (Freitag)
  • Antigentest Sonntagfrüh (Tag 3) – gültig bis Dienstagfrüh
  • PCR-Test Montagfrüh (Tag 4) – gültig bis Donnerstagfrüh
  • Holiday-Ninja-Pass von Samstagfrüh (ab Vorliegen des Testergebnisses) bis Donnerstag 24 Uhr (Tag 7) gültig
  • PCR-Test Donnerstagfrüh (= Tag 7 bzw. Tag 1 der 2. Woche) – gültig bis Sonntagfrüh
  • Samstag (Tag 3) Heimfahrt

Variante 4:

  • Antigentest Sonntagmittag – gültig bis Dienstagmittag
  • PCR-Test Montagfrüh – gültig bis Donnerstagfrüh
  • PCR-Test Mittwochfrüh – gültig bis Samstagfrüh
  • Holiday-Ninja-Pass von Sonntagmittag bis Samstag 24 Uhr (Tag 7) gültig

Variante 5:

  • Antigentest Samstagmittag – gültig bis Montagmittag
  • PCR-Test Samstagmittag – gültig bis Dienstagmittag
  • PCR-Test Montagfrüh – gültig bis Donnerstagfrüh
  • Holiday-Ninja-Pass von Samstagmittag bis Freitag 24 Uhr (Tag 7) gültig

Variante 6:

  • PCR-Test Dienstagabend – gültig bis Freitagabend
  • PCR-Test Donnerstagmittag – gültig bis Sonntagmittag
  • Antigentest Sonntagfrüh – gültig bis Dienstagfrüh
  • Holiday-Ninja-Pass von Mittwochabend (ab Vorliegen des Testergebnisses) nur bis Montag 24 Uhr (Tag 7) gültig
    Die an den Schulen gesetzten Maßnahmen wurden bis zu den Weihnachtsfeiern verlängert.

Bildungsminister Polaschek erklärte zudem, wie für die Schulen verfahren werden soll.

Grundsätzlich seien die Positivrate in den Schulen stetig gesunken. In der Woche vom 13. bis 17. Dezember wurden mit den Alles spült-Tests nur noch 687 Kinder positiv getestet (Vorwoche 938).

Für die Weihnachtsferien erhalten Schülerinnen und Schüler für 3 Antigen-Testungen Testmaterialien mit nach Hause:

Zwei Stück dürfen individuell verwendet werden.

Ein Test soll am Sonntag, 9. Jänner 2021 verwendet werden. Die Weihnachtsferien wurden ja verlängert und enden erst am Sonntag.

So können Schülerinnen und Schüler auch nach den Ferien wieder möglichst sicher in die Schule zurückkehren.

Nach den Ferien ab 17. Jänner wird die Zahl der PCR-Tests an allen Schulen auf zwei pro Woche erhöht.

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