Mehrer BeschlĂŒsse zum Ende der Plenarwoche im Parlament

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Politik Inland

Corona-Lockerungen vom Parlament abgesegnet

Zustimmung gab es durch Stimmen der Koalitionsparteien.

03/12/2021, 12:40 PM

Die neue Verordnung zur Lockerung der Corona-Maßnahmen in Vorarlberg, im Sportbereich sowie in der Lebenshilfe ist am Freitag vom Hauptausschuss des Nationalrats verabschiedet worden. Zustimmung kam nur von der Koalition, die Opposition lehnte die Vorlage geschlossen ab. Mit der Verordnung kann in Vorarlberg die Gastronomie mit kommender Woche wieder starten, allerdings mit starken EinschrĂ€nkungen.

NĂ€chtliche Ausgangsregelungen

So sind die Öffnungszeiten durch die nĂ€chtliche Ausgangsregelung beschrĂ€nkt. Um 20 Uhr muss wieder jeder vom Gasthaus-Besuch daheim sein. Zudem braucht es einen negativen Corona-Test, der im Fall eines PCR-Tests nicht Ă€lter als 72 Stunden und bei einem weniger verlĂ€sslichen Antigen-Test nur 48 Stunden alt sein darf. Die Maske ist auch im Wirtshaus zu tragen und kann nur zu Speis und Trank abgenommen werden.

Vorarlberg ist Ausnahme

Ermöglicht werden weiters wieder Veranstaltungen im "LĂ€ndle", das auch indoor. Diese sind allerdings auf 100 Personen beschrĂ€nkt, zudem darf nur maximal die halbe KapazitĂ€t der RĂ€umlichkeit genutzt werden. Die PlĂ€tze mĂŒssen zugewiesen und gekennzeichnet sein. Hier gelten auch in Eigenregie durchgefĂŒhrte Tests als Eintrittskarte, sofern diese in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst sind. Speisen und GetrĂ€nke dĂŒrfen nicht abgegeben werden

Unterschied zwischen Indoor und Outdoor

Lockerungen gibt es auch im Sportbereich, wo in Vorarlberg 20 Jugendliche bis 18 outdoor und zehn indoor zusammenkommen können. Allerdings ist kein Sport mit Körperkontakt erlaubt. Draußen Sport ist fĂŒr Jugendliche auch im Rest des Landes möglich. Allerdings darf da die Gruppe nur zehn Personen umfassen.

Veranstaltungen im Rahmen der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit sind kĂŒnftig mit bis zu zehn Personen bis 18 Jahre zuzĂŒglich zweier volljĂ€hriger Betreuungspersonen wieder zulĂ€ssig. Voraussetzung sind negative Antigen-oder PCR-Tests. Erlaubt sind auch ZusammenkĂŒnfte von medizinischen und psychosozialen Selbsthilfegruppen.

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