Corona: Länder und Verfassungsdienst sehen Probleme beim "Freitesten"

Corona: Länder und Verfassungsdienst sehen Probleme beim "Freitesten"
Wegen zu weit gehender Verordnungsermächtigung für Anschober. Fast 9.200 Stellungnahmen zu Gesetzesentwurf, viele wortgleich.

Mehrere Länder halten den Entwurf des Gesundheitsministeriums für das "Freitesten" aus dem dritten Corona-Lockdown in dieser Form für verfassungswidrig. Auch der Verfassungsdienst im Kanzleramt empfiehlt in seiner Stellungnahme Nachbesserungen. Kern der Kritik ist eine Passage, die Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) die Möglichkeit einräumen würde, nicht näher definierte "Rechtswirkungen" an die Bestätigung eines Corona-Tests zu knüpfen. Diese sei zu unbestimmt.

Die Regierung hatte vor Weihnachten angekündigt, den dritten Corona-Lockdown für all jene Personen zu erleichtern, die an der Mitte Jänner geplanten Neuauflage der Massentests teilnehmen. Sie sollten schon ab 18. Jänner wieder Restaurants besuchen, zum Friseur gehen sowie nicht lebensnotwendige Güter wie Kleidung oder Bücher einkaufen können. Geregelt werden sollte das mit Änderungen im Epidemiegesetz und im Covid-Maßnahmengesetz, die wegen des Widerstands der Opposition allerdings in der Luft hängen. FPÖ und Teile der SPÖ halten das Gesetz zudem für verfassungswidrig.

Verfassungswidrigkeit befürchtet

Die Gemeinde Wien sowie die Länder Tirol, Vorarlberg und Kärnten äußern in der Begutachtung ebenfalls Bedenken bezüglich der gewählten Vorgehensweise. Und auch der Verfassungsdienst im Kanzleramt warnt vor einer Passage, die Gesundheitsminister Anschober erlauben würde, per Verordnung nicht näher definierte "Rechtswirkungen" an das Vorliegen eines negativen Testergebnisses zu knüpfen. Diese Passage ist den Verfassungsexperten der Regierung zu unbestimmt und sollte daher gestrichen werden. Die Länder sehen das ähnlich, auch wenn Vorarlberg betont, dass das "Freitesten" an sich wohl nicht von vornherein verfassungswidrig wäre.

Außerdem sieht der Verfassungsdienst ein weiteres mögliches Problem: generelle Ausgangsbeschränkungen sind nämlich nur zulässig, wenn "gelindere Maßnahmen" nicht ausreichen würden, um einen Zusammenbruch der gesundheitlichen Versorgung zu verhindern. Nun wäre das "Freitesten" aber eine solche "gelindere Maßnahme", die laut dem Gesetzesvorschlag sogar ausreichen könnte, um gänzlich von den Ausgangsbeschränkungen ausgenommen zu werden. Damit könnten die Ausgangsbeschränkungen generell unverhältnismäßig erscheinen, warnt der Verfassungsdienst und fordert eine sachliche Begründung ein.

Stichproben gefordert

Keine groben Einwände erhebt die Wirtschaftskammer, die allerdings Stichprobenkontrollen der Behörden fordert. Keinesfalls dürften nämlich die Betriebe mit einer "generellen Kontrollpflicht" der Testergebnisse belastet werden, so die Stellungnahme der Kammer. Und mehrere Stellungnahmen kritisieren die kurze Begutachtungsfrist über das Neujahrswochenende.

Insgesamt hat das Parlament am Montag fast 9.200 Stellungnahmen zum "Freitesten" veröffentlicht, viele davon wortgleich. Aufrufe über Whatsapp und soziale Medien hatten nämlich den Eindruck erweckt, auf der Homepage des Parlaments könnte "Einspruch" gegen das Gesetzesprojekt eingelegt werden. Tausende Bürgerinnen und Bürger haben daraufhin Stellungnahmen abgeschickt und die Homepage des Parlaments am Wochenende stundenlang in die Knie gezwungen.

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