Corona: Gutscheine für Essen im Homeoffice und Weihnachten steuerbefreit

Corona: Gutscheine für Essen im Homeoffice und Weihnachten steuerbefreit
Steuerliche Neuregelungen im Nationalrat beschlossen. Wirtschaftskammer über Aus für begünstigten Mehrwertsteuersatz betrübt.

Der Nationalrat hat Mittwochnachmittag einige steuerliche Begleitmaßnahmen zur Corona-Pandemie beschlossen. So werden etwa Weihnachtsgutscheine bis 365 Euro steuerbefreit.

Essensgutscheine sind nun auch im Home Office in Höhe von acht Euro steuerbefreit.

Unglücklich ist die Wirtschaftskammer darüber, dass die ermäßigte Mehrwertsteuer ausläuft, wie Generalsekretär Karlheinz Kopf (ÖVP) ausführte.

Die SPÖ hatte diesbezüglich einen Antrag eingebracht, Gastronomie, Kulturbranche und Publikationsbereich weiter einen begünstigten Satz zuzugestehen. Dieser blieb letztlich in der Minderheit.

Home Office Begünstigungen

Mittels Abänderungsantrag eingebracht wurde noch, dass Corona-Prämien bis zu 3.000 Euro auch 2021 steuerfrei bleiben können. Das gilt freilich nur, wenn diese Zuwendung nicht schon vor der Pandemie geleistet wurde.

Zudem wurde eine pauschale Absetzbarkeit von Arbeitszimmern bei betrieblichen Einkünften eingeführt. Eine Pauschale von 1.200 Euro gibt es, sofern keine anderen Einkünfte aus einer aktiven Erwerbstätigkeit vorliegen, für die außerhalb der Wohnung ein anderer Raum zur Verfügung steht, oder die Einkünfte höchstens 11.000 Euro betragen.

Hat der Steuerpflichtige andere Einkünfte über diesem Betrag, für die ihm außerhalb der Wohnung ein anderer Raum zur Verfügung steht, soll die Pauschale 300 Euro betragen. Neben dieser Pauschale sind nur Aufwendungen und Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar (insbesondere Schreibtisch, Drehstuhl, Beleuchtung) zusätzlich abzugsfähig.

Ferner wird die steuerliche Begünstigung von Schuldenerlässen auch bei außergerichtlichen Sanierungen ermöglicht. Das Pendlerpauschale wird auch während des Lockdowns ausbezahlt.

Die von der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung (AWS) und der Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (ÖHT) erteilten Garantien werden verlängert. Dadurch entsteht ein erhöhter finanzieller Bedarf der COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) für Maßnahmen in Form von Direktzuschüssen und Garantien.

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